Bundestag beschließt Verbesserungen für Behinderte

Systemwechsel

Der Bundestag hat Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen beschlossen. Das Bundesteilhabegesetz sei "ein großer mutiger Schritt und nichts Geringeres als ein Systemwechsel", sagte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles.

Menschen mit Blindenstöcken / © Jörg Loeffke (KNA)
Menschen mit Blindenstöcken / © Jörg Loeffke ( KNA )

Es sei ein gutes Fundament. "Das wir da noch viele Baustellen haben, ist doch klar", so Nahles. Die Opposition übte scharfe Kritik. Das Gesetz verdiene seinen Namen nicht, meinte etwa der Linke-Fraktionsvorsitzende Dietmar Bartsch. "Das Gesetz ist ein Anfang, mehr nicht", so die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Katrin Göring-Eckardt. Am 16. Dezember stimmt der Bundesrat über das Gesetz ab.

Nahles betonte, das Gesetz stehe "in einer Reihe wichtiger politischer Wegmarken auf dem Weg in eine inklusive Gesellschaft". Es sei sehr positiv, dass bei der Erarbeitung des Entwurfs so viele Vertreter von Behindertenverbänden beteiligt gewesen seien.

Neuregelung von Leistungen für Menschen mit Behinderung

Im Bundesteilhabegesetz sollen die Leistungen für Menschen mit Behinderung neu geregelt werden. Ziel ist es, ihre Teilhabe und Selbstbestimmung zu stärken. So soll die Eingliederungshilfe schrittweise aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe herausgelöst werden. Unter anderem sollen Schwerbehinderte mit Assistenzbedarf deutlich mehr Vermögen behalten dürfen als heute.

Aktuell sind es 2.600 Euro. Künftig könnten es zunächst 25.000 Euro sein, ab 2020 bis zu 50.000 Euro. Partnereinkommen sollen zudem ab 2020 nicht mehr angerechnet werden. Auch sollen Menschen mit Behinderungen bundesweit mehr Teilhabe am Arbeitsleben erhalten. Der Entwurf war im parlamentarischen Verfahren noch einmal stark überarbeitet worden.

In Deutschland leben derzeit etwa 10,2 Millionen Menschen mit Beeinträchtigungen, davon sind rund 7,5 Millionen schwerbehindert. Ungefähr 700.000 Menschen beziehen Eingliederungshilfe.

Heftige Kritik kam von der Opposition. Bartsch erklärte, der Anspruch aus dem Koalitionsvertrag, ein modernes Teilhabegesetz zu schaffen, sei nicht eingelöst werden. Die Herauslösung der Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe gelinge nur in Ansätzen. Auch könnten viele Schwerbehinderte ihre Lebensform nach wie vor nicht frei wählen und "könnten in ein Heim gesteckt werden". Die Assistenz etwa beim Theaterbesuch oder Kino werde gepoolt, das heißt, das Leistungen gebündelt werden und mehrere Behinderten sie sich teilen müssen.

Caritas begrüßt Herauslösung der Eingliederungshilfe

Göring-Eckardt betonte, die UN-Behindertenrechtskonvention werde damit nicht umgesetzt. Aufgabe sei es gewesen, ein Haus zu bauen. Entstanden sei aber eine Garage. Es enttäusche die Erwartung vieler Menschen, die sich viele Verbesserungen erhofft hätten.

Die Verbände begrüßten das Gesetz im Grundsatz. Es sei ein wichtiger Schritt, dass die Eingliederungshilfe herausgelöst werde, so Caritas-Präsident Peter Neher. Es sei positiv, dass das Arbeitsministerium Länder, Kommunen und Verbände beteiligt habe. Die Arbeiterwohlfahrt erklärte, es sei erfreulich, dass im parlamentarischen Verfahren viele Kritikpunkte der Verbände angenommen worden seien.


Sozialministerin Nahles (dpa)
Sozialministerin Nahles / ( dpa )
Quelle:
KNA