Tendenz zu Verbot der Vollverschleierung im öffentlichen Bereich

NRW-Regierung kündigt Prüfung an

​Der Vorstoß zu einem teilweisen Burka-Verbot findet wachsende Zustimmung. Im öffentlichen Dienst oder in Kitas und Schulen sowie bei Gericht und im Straßenverkehr halten Politiker eine Vollverschleierung für nicht angebracht.

Frau mit Niqab / © Ali Haider (dpa)
Frau mit Niqab / © Ali Haider ( dpa )

In der Debatte über ein Burka-Verbot suchen Politiker einen Ausgleich zwischen religiöser Toleranz und westlichen Werten. Auch die nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) ist offen für ein Verbot der Vollverschleierung in bestimmten öffentlichen Bereichen. "Wir werden die Vorschläge für ein spezielles Burka-Verbot genau prüfen", sagte die NRW-Regierungschefin der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Samstagsausgabe).

"In den öffentlichen Einrichtungen müssen wir das regeln, weil es wichtig ist, auf dem Amt den Menschen ins Gesicht zu sehen." Im Verkehr müsse die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer gewährleistet werden.

"Berliner-Erklärung" der Innenminister

Die Länder-Innenminister von CDU und CSU hatten sich in ihrer am Freitag vorgestellten "Berliner Erklärung" auf die Forderung nach einem teilweisen Verbot der Vollverschleierung geeinigt. Danach könnten Niqab oder Burka etwa im öffentlichen Dienst, vor Gericht und im Verkehr sowie in Schulen und Kitas verboten werden.

Die CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt wertete ein solches mögliches Teilverbot für die Burka als richtiges Signal. Sie sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Samstagsausgabe), Integrationshemmnisse dürften nicht "aus falsch verstandener Toleranz" geduldet werden. Insofern sei der Beschluss der Unionsinnenminister zu begrüßen, Vollverschleierung an Schulen, Universitäten, bei Meldeämtern oder auch bei Demonstrationen zu verbieten.

Keine Burka im Kindergarten

NRW-Ministerpräsidentin Kraft wies darauf hin, dass Mütter bereits jetzt ihr Kind nicht in einer Burka aus der Kita abholen könnten, "weil die Betreuerinnen sonst nicht wissen, ob sie tatsächlich die Mutter ist". Kraft kritisierte allerdings, "dass diese Debatte unter dem Thema innere Sicherheit geführt wird".

Gegen ein Verbot der Vollverschleierung wandte sich der Vizechef der Gewerkschaft der Polizei, Jörg Radek. Er sei der Ansicht, das Burka-Verbot stehe "für reine Symbolpolitik", sagte er im NDR-Radio. Es lenke von den tatsächlichen Problemen im Bereich der inneren Sicherheit ab. "Ein Burka-Verbot ist eine Frage der Integration und der Zuwanderungspolitik und weniger ein Thema der inneren Sicherheit." Der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung" (Online-Ausgabe) sagte Radek: "Die Burka interessiert uns als Polizei nur, wenn sie bei einer Identitätsfeststellung hinderlich sein sollte."

Vollverschleiert im Schulunterricht?

Das Verwaltungsgericht Osnabrück muss am Montag in einem Eilverfahren darüber entscheiden, ob das Abendgymnasium eine vollverschleierte Muslimin unterrichten muss. Die Frau habe Klage eingereicht, weil das Osnabrücker Gymnasium eine bereits erteilte Zulassung widerrufen habe, teilte das Gericht mit. Die Schule habe die Frau zunächst im April aufgenommen, hieß es. Zu Beginn des Schuljahres habe sich jedoch herausgestellt, dass sich die Muslimin aus religiösen Gründen verpflichtet sieht, einen Niqab zu tragen.

Dabei handelt es sich um einen Gesichtsschleier, der lediglich einen kleinen Sehschlitz für die Augen offen lässt.


Burka und Niqab  / © Jalil Rezayee/Julien Warnan (dpa)
Burka und Niqab / © Jalil Rezayee/Julien Warnan ( dpa )
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epd