Fragen und Antworten zum Entwurf des Integrationsgesetzes

Übersicht zu "Fordern und Fördern"

Das Integrationsgesetz war ein Zankapfel der großen Koalition. Der Bundestag stimmt jetzt darüber ab, nachfolgend der Bundesrat. Ein Überblick zu den wichtigen Elemente des Gesetzentwurfes:

Autor/in:
Anna Mertens
Flüchtlinge in einem Integrationskurs / © Fredrik von Erichsen (dpa)
Flüchtlinge in einem Integrationskurs / © Fredrik von Erichsen ( dpa )

Wie soll die Integration verbessert werden?

Der Zugang zu Integrationskursen soll erleichtert werden, eine Teilnahme soll bereits nach sechs Wochen möglich sein. Statt bislang 60 soll es 100 Unterrichtseinheiten geben. Das Curriculum wird erneuert. Die Wertevermittlung steht dann im Vordergrund, darunter auch die Vermittlung der Gleichberechtigung von Frau und Mann. Nach einem Jahr erlischt die Teilnahmeberechtigung. Auch Sprachkurse sollen möglichst früh beginnen.

Wo wird gefordert?

Integrationskurse sollen für alle Schutzsuchenden mit Bleibeperspektive verpflichtend sein. Flüchtlinge, die Integrationsmaßnahmen ablehnen oder abbrechen, erhalten weniger Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Welche Erleichterungen soll es für Arbeitssuchende geben?

Wer eine Ausbildung beginnt, soll für die gesamte Dauer in Deutschland bleiben dürfen. Die bislang bestehende Altersgrenze für den Beginn einer Ausbildung wird aufgehoben. Künftig soll die Entscheidung hier bei den Unternehmen liegen. Nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss verlängert sich die Duldung für sechs Monate zur Arbeitssuche. Für eine anschließende Beschäftigung soll es eine weitere zweijährige Aufenthaltserlaubnis geben.

Was hat es mit der Wohnsitzauflage auf sich?

Asylbewerbern soll ein Wohnsitz zugewiesen werden, damit sich keine Ghettos bilden. Primär dürfen die Ankommenden nur im zugewiesenen Bundesland leben. Der zweite Schritt liegt bei den Ländern. Diese können entscheiden, ob sie Flüchtlingen für drei Jahre einen Wohnort vorschreiben oder ihnen verbieten, in bestimmte Stadtteile zu ziehen.

Wer jedoch eine Arbeit hat oder findet oder wer studiert, darf umziehen. Auch sollen Familien zusammenwohnen können. Die Kommunen dringen auf eine rasche Umsetzung der Auflage. Die Länder sehen die Auflage teils kritisch.

Was ändert sich am Arbeitsmarkt?

Bislang dürfen Asylbewerber und Geduldete eine Arbeitsstelle nur besetzen, wenn es keine einheimischen oder andere europäische Bewerber gibt. Diese Vorrangprüfung soll für drei Jahre nicht mehr nötig sein. Die Umsetzung liegt bei den Ländern. Asylbewerber dürfen demnach künftig auch als Leiharbeiter beschäftigt werden. Auch will die Bundesregierung 100.000 Minijobs "in und um Aufnahmeeinrichtungen" schaffen. Diese sind nicht als feste Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnisse gedacht, sondern als niedrigschwelliger Einstieg in die Arbeitswelt.

Wie steht es um den Schutz von Flüchtlingen in Unterkünften?

Die Bundesregierung will den Schutz verstärken. Dafür soll zunächst geprüft werden, inwiefern es eine bundeseinheitliche Regelung braucht oder ob die Länder die Aufgabe übernehmen können.

Gibt es Kritik?

Aus Sicht von Sozialverbänden steht das Fordern zu sehr vor dem Fördern. Die Caritas kritisiert, dass es für Flüchtlinge schwerer wird, eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu bekommen, da sie dafür künftig ihren Lebensunterhalt selbst sichern müssen. Auch fehle es weiter an Sprach- und Integrationskursen. Pro Asyl warnt davor, dass es im Gesetzentwurf Fallkonstellationen gebe, in denen Asylanträge als unzulässig gewertet würden. Auch prognostiziert die Organisation Chaos bei der Wohnortzuweisung.

Was geschieht mit Flüchtlingen ohne Bleibeaussicht?

Hier ist ein Pilotprojekt geplant, um den Flüchtlingen eine Orientierungshilfe zu geben. Dazu zählen etwa erste Sprachunterrichtsstunden oder die Möglichkeit einer Arbeit in der Flüchtlingsunterkunft. Ziel ist eine Förderung mit "Blick auf die Rückkehr ins Herkunftsland". Ausgeschlossen ist, wer aus einem "sicheren Herkunftsland" kommt.


Quelle:
KNA