Diskussion um Gottesbezug in Kieler Präambel hält an

Das Problem mit "Gott"

Schleswig-Holstein diskutiert weiter über die Aufnahme des Gottesbezugs in die Landesverfassung. Nun haben bei einer Expertenanhörung eine Reihe von Wissenschaftlern ihre Meinung zu Gott in der Kieler Präambel geäußert.

Autor/in:
Esther Geißlinger
Kommt der Gottesbezug in die Kieler Präambel? / © Marcus Brandt (dpa)
Kommt der Gottesbezug in die Kieler Präambel? / © Marcus Brandt ( dpa )

Findet Gott doch noch den Einzug in die Verfassung Schleswig-Holsteins? Im Juli - so der jetzige Stand der Planung - soll der Landtag in Kiel über eine entsprechende Änderung der Präambel entscheiden. Vor der Sitzung gab es nun eine Expertenanhörung, an der sich neben Religionsgemeinschaften auch zahlreiche Wissenschaftler beteiligten. Viele von ihnen sehen die Verfassungsänderung, für die eine Initiative in Schleswig-Holstein rund 42.000 Stimmen sammelte, allerdings kritisch.

Es gebe keinen echten Grund, die Präambel der Landesverfassung, die erst im Herbst 2014 in neuer Form beschlossen wurde, jetzt erneut zu ändern, sagte bei der Anhörung in Kiel der Rechtswissenschaftler Heinrich Amadeus Wolff, Professor an der Uni Bayreuth. Der heutigen Landesverfassung attestiert er einen "sehr modernen Charakter".

Das "Problem" mit "Gott"

Gott explizit zu nennen sei "problematisch" und die "ewigen Werte", die laut einem Kompromissvorschlag ebenfalls genannt werden sollen, seien "ausgesprochen schwammig", sagte Lutz Berger, Professor für Orientalistik an der Kieler Christian-Albrecht-Universität. Ein weiterer Experte, Hartmut Kreß, Professor für Sozialethik am Lehrstuhl für evangelische Theologie in Bonn, erklärte, dass "die Erwähnung Gottes der gesellschaftlichen Integration und Kohäsion nicht zugutekommt".

Cebel Kücükkaraca, Landesvorsitzender der Türkischen Gemeinde Schleswig-Holstein, hielt sowohl ein Votum für als auch gegen den Gottesbegriff für gut begründbar. Er wies aber auch darauf hin, dass eine fortdauernde Debatte um das Thema sich auf den Landtagswahlkampf im kommenden Jahr auswirken könnte - mit unklaren Folgen auf potenzielle Wechselwähler und politischem "Schaden in der Öffentlichkeit" für die etablierten Parteien. Die Landtagswahlen sind für 7. Mai terminiert.

Unterstützung von Religionsgemeinschaften

Zustimmung für die Änderung der Verfassungspräambel kommen von den Religionsgemeinschaften: Walter Blender vom Landesverband der Jüdischen Gemeinden, Ayman Mazyek vom Zentralrat der Muslime, Bischof Gothard Magaard von der evangelisch-lutherischen Nordkirche sowie Beate Bäumer, Leiterin des Katholischen Büros Schleswig-Holstein für das Erzbistum Hamburg, unterstützen eine Umformulierung.

Zuletzt hatte der Landtag im April über das Thema und insbesondere über einen Kompromissvorschlag in der Präambel-Formulierung debattiert. 31 Abgeordnete hatten sich hinter diesen Vorschlag gestellt, mehr als im Herbst 2014 für den Gottesbegriff gestimmt hatten. In der Kompromissformulierung heißt es, die Verfassung sei beschlossen "in Achtung der Verantwortung, die sich aus dem Glauben an Gott oder aus anderen universellen Quellen gemeinsamer Werte ergibt". Für eine Verfassungsänderung müssten im Kieler Landtag 46 der 69 Abgeordneten stimmen.


Quelle:
KNA