Rheinische Stadt gibt Muslimen Grundstücke - und erntet Hass

Land für Moscheen

Trotz eines Shitstorms hält Monheims Bürgermeister an seinen Plänen fest: Zwei islamische Vereine bekommen Stadtgrundstücke für Moscheen. Er beruft sich auf die im Grundgesetz garantierte freie Religionsausübung.

Autor/in:
Johannes Nitschmann
Daniel Zimmermann / © Oliver Berg (dpa)
Daniel Zimmermann / © Oliver Berg ( dpa )

Daniel Zimmermann hält dem Shitstorm stand. Dem Bürgermeister im rheinischen Monheim schlagen Hass und Häme entgegen, nachdem er angekündigt hat, die Kommune werde zwei islamischen Vereinen für den Bau ihrer Moscheen städtische Grundstücke überlassen. Damit mache er sich zum "Handlanger von Vielweiberei, Kinderheirat und Unterdrückung der Frau", dröhnt es ihm aus den sozialen Netzwerken entgegen. Der 34-jährige Rathauschef kontert: Er sei "gerne Handlanger", wenn es um die Unterstützung von Christen, Muslimen und allen anderen Einwohnern seiner Stadt gehe.

Moscheen "aus den Hinterhöfen herausholen"

Mit den Plänen geht Zimmermann vielen Bürgern entschieden zu weit. Nicht nur die Sprecher der AfD bezweifeln, dass eine Kommune in einem "christlich geprägten Land" kommunale Grundstücke islamischen Gemeinden einfach so zur Verfügung stellen dürfe. Dagegen stützt sich der erste Bürger der Stadt auf die Verfassung und das dort geschützte Recht auf freie Religionsausübung. Diese Freiheit gelte für Muslime ebenso wie für Christen, Juden oder Buddhisten, betont Zimmermann.

"Das Grundgesetz unterscheidet genauso wenig zwischen Christen und Muslimen wie zwischen dicken und dünnen Menschen." Insofern müssten andere Glaubensgemeinschaften - ähnlich wie die christlichen Kirchen - auch kommunale Grundstücke für ihre Religionsausübung nutzen dürfen. Er wolle die Moscheen "aus den Hinterhöfen herausholen".

Von der Schülerpartei zum Bürgermeister

Bereits seit sieben Jahren steht Zimmermann an der Spitze der 40.000-Einwohner-Stadt im Umland von Düsseldorf. Mit 27 Jahren war er der jüngste Bürgermeister in Nordrhein-Westfalen, setzte anschließend mit seiner Lokalpartei Peto die landesweit niedrigste Gewerbesteuer durch und kann seither die höchste industrielle Pro-Kopf-Ansiedlung in einer nordrhein-westfälischen Kommune verzeichnen. Seit der jüngsten Kommunalwahl 2014 regiert die einstige Schülerpartei Peto (lateinisch: "Ich fordere.") im Monheimer Rathaus mit absoluter Mehrheit und hat 26 der 40 Sitze inne. Damit dürfte die für die Ratssitzung am 6. Juli auf die Tagesordnung gesetzte Grundstücksübereignung für die Moschee-Bauten nur noch eine Formalie sein.

Der örtlichen Ditib-Gemeinde soll laut Zimmermann ein 4.150 Quadratmeter großes Teilgelände einer Schule überlassen werden. Zudem soll die marokkanisch-islamische Gemeinde eine 3.500-Quadratmeter-Fläche eines Gewerbeareals erhalten. Der Wert der Grundstücke wird von der Stadt mit einem Gesamtwert von 850.000 Euro beziffert. In beiden Fällen werde "nicht von einer Schenkung, sondern von einer zweckgebundenen Überlassung" gesprochen, erklärt der Bürgermeister. Die Moscheegemeinden dürften auf den Grundstücken nur Gebets-, Versammlungs- und Unterrichtsräume, eine Bibliothek und ein Vereinsbüro bauen. Minarette seien in einer Höhe von bis zu 20 Metern zulässig. Eine Bauverpflichtung bestehe innerhalb von sieben Jahren nach Übergabe der Grundstücke.

Muslimische Gemeinden verpflichtet zur Toleranz

Bei der Grundstücksübereignung müssen sich die muslimischen Gemeinden ausdrücklich "zur Verfassungstreue und zur Toleranz gegenüber jedermann" verpflichten. In einer Erklärung wird ihnen die Versicherung abverlangt, die "religiöse und kulturelle Vielfalt zu achten" und die Religionsfreiheit auch gegenüber anderen Religionen und Weltanschauungen zu respektieren. Für den Fall der Zuwiderhandlung will sich die Stadt in der notariellen Urkunde einen Rückübertragungsanspruch eintragen lassen.

Wenn etwa in den Moscheen gegen die im Grundgesetz garantierte Gleichberechtigung von Mann und Frau gepredigt werde, müssen die Grundstücke zurückgegeben werden, sagt Zimmermann. Im Übrigen seien die Eigenschaften deutsch und muslimisch kein Gegensatz. Fast die Hälfte aller Muslime in der Bundesrepublik seien Deutsche. Und: "Das Land, das wir den beiden islamischen Gemeinden zur Verfügung stellen, bleibt auch in Zukunft 'deutsch', denn beide Gemeinden sind nach deutschem Recht eingetragene Vereine."


Quelle:
KNA