Abstimmungsmarathon in der Schweiz entschieden

Grundeinkommen, Asyl und Gentests an Embryonen

Die Schweizer haben am Sonntag in mehreren Referenden gegen ein Grundeinkommen, für eine Beschleunigung von Asylverfahren und die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik gestimmt.

Forschung an einer menschlichen Einzelle / © Ralf Hirschberger (dpa)
Forschung an einer menschlichen Einzelle / © Ralf Hirschberger ( dpa )

Die Schweizer haben am Sonntag in mehreren Referenden unter anderem gegen ein bedingungsloses Grundeinkommen sowie für eine Beschleunigung von Asylverfahren und die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik gestimmt. Laut den Hochrechnungen lehnten 78 Prozent der Wähler ein bedingungsloses Grundeinkommen ab.

Bedingungsloses Grundeinkommen

Gemäß dem Konzept einer Volksinitiative sollte der Staat jedem erwachsenen Einwohner 2.500 Franken (knapp 2.260 Euro) pro Monat steuerfrei zahlen, unabhängig von seiner Nationalität. Pro Kind sollte der Staat 625 Franken (565 Euro) auf das Konto der Eltern überweisen. Das Grundeinkommen sollte mit anderen Zahlungen, etwa der Rente, verrechnet werden. Ein Sprecher der Initiative bezeichnete es als "sensationellen Erfolg", dass immerhin jeder fünfte Wähler dem Vorhaben zugestimmt hatte. Das Thema bleibe damit in der Diskussion.

Für die Beschleunigung der Asylverfahren stimmten nach den vorläufigen Zahlen 66 Prozent des Wahlvolks. Nach der neuen Regelung sollen die Verfahren jetzt binnen 140 Tagen abgeschlossen sein.

Beschleunigung der Asylverfahren

Asylbewerber erhalten dafür vom Staat einen kostenlosen Rechtsbeistand. Die rechtsgerichtete SVP das neue Gesetz deshalb scharf kritisiert und der Regierung vorgeworfen, die Wähler zu täuschen. Kirchenvertreter begrüßten die Reform, weil sie die Zeit der Ungewissheit für die Betroffenen verkürze. 2015 wurden in der Schweiz rund 40.000 Asylanträge registriert.

Zulassung der Präimplantationsdiagnostik

Für die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik stimmten laut den Hochrechnungen rund 62 Prozent der Wähler. Damit dürfen künftig unter bestimmten Bedingungen Gentests an künstlich befruchteten Embryonen vorgenommen werden dürfen, bevor diese in die Gebärmutter einer Frau eingesetzt werden. Paare mit einer schweren Erbkrankheit und Paare, die auf natürlichem Weg keine Kinder bekommen können, dürfen die PID in Anspruch nehmen. Letztere könnten Embryonen vor der Einsetzung in den Mutterleib auf Chromosomenstörungen wie etwa das Down-Syndrom untersuchen lassen.

Schweizer Bischofskonferenz bedauerte das "Ja"

Die katholische Schweizer Bischofskonferenz bedauerte das "Ja" zur PID.Das revidierte Gesetz gefährde den vollständigen Schutz des menschlichen Lebens, warnte deren Vorsitzender, der Lausanner Bischof Charles Morerod. "Die Anerkennung der vollen Würde jedes menschlichen Wesens, zuallererst des Schwächsten, ist wesentlich für eine gerechte Gesellschaft", sagte er.

Mit Blick auf das neue Asylgesetz hielt die Kommission "Iustitia et Pax" der Bischofskonferenz fest, die angestrebten kürzeren Verfahren müssten zwingend von der unentgeltlichen Rechtsberatung begleitet sein. "Die konkrete Umsetzung dieser Vorgaben wird zeigen, wie ernst es uns ist, das Asylrecht als Grundrecht zu respektieren."


Quelle:
KNA