Friedenspreis kritisiert Pläne zu erweitertem Bundeswehreinsatz

"Rechtlich kaum zu rechtfertigen"

Die friedenspolitische Initiative "Aachener Friedenspreis" lehnt eine Erweiterung der Einsatzgebiete und Aufgaben der Bundeswehr ab. Vor allem einem Einsatz im Inneren des Landes erteile die Initiative eine klare Absage, sagte Sprecherin Lea Heuser. 

Bewaffneter Bundeswehrsoldat (dpa)
Bewaffneter Bundeswehrsoldat / ( dpa )

Die infolge der Terroranschläge der vergangenen Monate auch von den Medien verursachte Hysterie dürfe nicht dazu genutzt werden, die im Grundgesetz festgelegte Aufgabe der Bundeswehr, nämlich ausschließlich die Landesverteidigung, unzulässig auszuweiten, erklärte Heuser in Aachen.

"Bereits die aktuellen Auslandseinsätze der Bundeswehr sind rechtlich kaum zu rechtfertigen", kritisierte die Sprecherin. Die im Grundgesetz enthaltene Vorgabe, deutsche Streitkräfte nur zum Zweck der Verteidigung der Landesgrenzen einzusetzen, müsse konsequent beachtet werden. Die ersten an die Öffentlichkeit gedrungenen Details aus dem für diesen Sommer geplanten Weißbuch der Bundeswehr ließen jedoch eine weitere Aufweichung des Grundgesetzes befürchten.

Aufruf an die Bundesregierung

Der Aachener Friedenspreis kämpfe dagegen, dass der Einsatz militärischer Mittel zu Erreichung politischer, wirtschaftlicher und weltanschaulicher Ziele als legitim angesehen werde. In ihrer Stellungnahme ruft die Initiative die Bundesregierung auch dazu auf, die Lagerung von Atomwaffen auf deutschem Territorium zu beenden. Die deutschen Rüstungsexporte müssten zurückgefahren und einer strengen Kontrolle unterworfen werden.

Im Entwurf des neuen Weißbuchs 2016 zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr wird der Einsatz der Bundeswehr im Innern zum Thema gemacht. So soll sie möglicherweise auch bei Terrorgefahr oder anderen nationalen Risiken im Inland eingesetzt werden können. Bisher ist dies nur in Ausnahmen möglich. Der Weißbuch-Entwurf, der unter der Federführung des Verteidigungsministeriums entstanden ist, befindet sich derzeit in der ressortübergreifenden Abstimmung innerhalb der Bundesregierung. Er soll im Juni ins Kabinett eingebracht werden.


Quelle:
epd