Deutschland soll ein Integrationsgesetz erhalten

Fordern und Fördern

Nach der Verabschiedung der beiden Asylpakete soll nun ein Gesetz regeln, wie Migranten mit guter Bleibeperspektive sich integrieren können. Hamburgs Erzbischof Heße hält den Vorschlag für nachvollziehbar - Kritik äußerten Hilfsorganisationen.

Autor/in:
Birgit Wilke
Flüchtling im Praktikum / © Jan Woitas (dpa)
Flüchtling im Praktikum / © Jan Woitas ( dpa )

Die nächtliche Arbeit war keinem anzusehen: Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD) und Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) zeigten sich wach und aufgeräumt, als sie am Donnerstag die Ergebnisse des Koalitionsgipfels vorstellten. Neben Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung, Rentenreform und Leiharbeit kündigten sie ein Novum an: Erstmals soll Deutschland ein Integrationsgesetz erhalten.

Prinzip des Forderns und Förderns

Auf die Eckpunkte hatten sich die Koalitionsspitzen in der Nacht geeinigt. Danach soll "das Prinzip des Forderns und Förderns" gelten. Dazu gehört, dass es eine "Pflicht zur Mitarbeit bei angebotenen Integrationsmaßnahmen" geben soll. Lehnt ein Asylbewerber eine Maßnahme ab, sollen die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gekürzt werden. Es sollten "verlässliche Angebote geschaffen werden, die abgestuft sein sollen für Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive und für diejenigen mit einer nicht so guten", betonte Merkel.

Bereits jetzt erhalten Flüchtlinge einen Ankunftsnachweis. Mit dem Erhalt sollen sie eine Aufenthaltsgestattung bekommen, damit der Asylsuchende "rechtssicher und frühzeitig" unter anderem Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Integrationsleistungen bekommen kann. Denn, so betonte es Merkel, Kern des geplanten Gesetzes sei es, dass möglichst viele Flüchtlinge die notwendige Qualifizierung erhalten, um Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu haben. 

Während ihrer Ausbildung sollen die Betroffenen Rechtssicherheit für den Aufenthalt haben. Bei Abbruch erlischt der Aufenthaltstitel der Duldung automatisch. Für einen Zeitraum von drei Jahren soll bei Asylbewerbern und Geduldeten auch auf die Vorrangprüfung verzichtet werden, die einheimische oder europäische Bewerber bevorzugt. Flüchtlinge können damit auch als Leiharbeiter eingestellt werden. Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive und Geduldete sollen unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausbildungsförderung erhalten. 

Um für anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte einen zusätzlichen Integrationsanreiz zu schaffen, soll eine unbefristete Niederlassungserlaubnis nur erteilt werden, wenn die entsprechenden Integrationsleistungen erbracht wurden. Dabei solle aber die besondere Lage der Flüchtlinge berücksichtigt werden, heißt es. Auch die Wohnsitzzuweisung wird angesprochen. Über die konkrete Ausgestaltung will Merkel mit den Ländern am 22. April sprechen.

Erster Schritt zu einem Einwanderungsgesetz

Kanzleramtschef Peter Altmaier (CDU) hatte am Dienstag angekündigt, dass das Konzept am 24. Mai bei einer Klausurtagung in Meseberg beschlossen werden soll. Vizekanzler Gabriel betonte, das Gesetz sei der erste Schritt hin zu einem Einwanderungsgesetz, dass die SPD seit langem fordere. Es sei ein Anfang für eine "tiefgreifende Veränderung in der Gesellschaft". Seine Partei war es auch, die bereits Ende vergangenen Jahres dafür warb, dass mindestens fünf Milliarden Euro für zusätzliche Wohnungen, mehr Kita- und Ganztagsplätze und Maßnahmen für den Arbeitsmarkt bereitgestellt werden müssten.

Auch Seehofer scheint mit den Plänen zufrieden. Das geplante Gesetz ergänze sich gut mit den bereits bestehenden Integrationsgesetzen der Länder. Es eröffne die Chance für gelingende Integration.

Erzbischof Heße plädiert für Einzelfallprüfung

Der Flüchtlingsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Stefan Heße, hat sich zum Eckpunktepapier der Bundesregierung für ein Integrationsgesetz geäußert. Die Doppelausrichtung des Förderns und Forderns sei prinzipiell nachvollziehbar, sagte der Hamburger Erzbischof am Donnerstag in Berlin auf Anfrage. Wenn von Zuwanderern die Bereitschaft zur Integration gefordert werde, müsse aber auch sichergestellt werden, dass ausreichend Integrationsangebote zur Verfügung stehen, meinte Heße weiter.

Zugleich betonte er, dass die unterschiedlichen Gegebenheiten und Voraussetzungen jedes Einzelfalls berücksichtigt werden müssten. Dies müsse selbstverständlich auch für Umstände gelten, die dazu führen könnten, dass ein Asylbewerber nur bedingt aufnahmebereit für eine neue Sprache sei. Zudem dürfe niemand benachteiligt werden, der seine Meinung äußere, forderte Heße.

Er begrüßte ausdrücklich, dass die sogenannte Vorrangprüfung für Asylbewerber und Geduldete für drei Jahre ausgesetzt werden soll. Sie sieht vor, dass die Betroffenen nur dann eine Arbeitsstelle besetzen dürfen, wenn es keine einheimischen Bewerber gibt.

Hilfsorganisationen äußern Kritik

Kritik kam dagegen von Hilfsorganisationen. Die Bundesregierung plane ein Desintegrationsgesetz, erklärte Pro Asyl-Geschäftsführer Günter Burkhardt in Berlin. In der Realität gebe es ein Angebotsdefizit der Bundesregierung, nicht einen Integrationsunwillen der Flüchtlinge. Burkhardt erklärte weiter, ein Integrationsgesetz, das Sanktionen vorsehe, "fördert entgegen aller Fakten das Vorurteil, Flüchtlinge wollten sich nicht integrieren".

Das Deutsche Kinderhilfswerk erklärte, das geplante Gesetz vernachlässige die Anliegen von Flüchtlingskindern und ihren Familien. Der Deutsche Städtetag begrüßte, dass die Eckpunkte den Wunsch der Kommunen nach einer gleichmäßigeren Verteilung von anerkannten Flüchtlingen aufgriffen. Er appellierte an den Bund, die erheblichen zusätzlichen Unterkunftskosten für Hartz-IV-Empfänger für anerkannte Flüchtlinge und Asylbewerber zu übernehmen.

Bei den Verbänden stieß das Vorhaben der Koalition zunächst auf vorsichtige Zustimmung. Deutscher Städtetag und Landkreistag lobten die Pläne. Die kirchlichen Sozialverbände Diakonie und Caritas äußerten sich jedoch kritisch zu den Leistungskürzungen. Integrationsbereitschaft gelinge nicht über Sanktionen, erklärte die Caritas.


Hamburgs Erzbischof Stefan Heße / © Harald Oppitz (KNA)
Hamburgs Erzbischof Stefan Heße / © Harald Oppitz ( KNA )

Einigten sich auf die Eckpunkte eines Integrationgesetzes: Sigmar Gabriel, Angela Merkel und Horst Seehofer (v.l.n.r.) / © Rainer Jensen (dpa)
Einigten sich auf die Eckpunkte eines Integrationgesetzes: Sigmar Gabriel, Angela Merkel und Horst Seehofer (v.l.n.r.) / © Rainer Jensen ( dpa )
Quelle:
KNA , epd