Kirche und Kommune vor Gericht

Wer muss Kirchturm-Kosten zahlen?

Vor Gericht wollen die katholische Gemeinde und die Kommune Biebelried im unterfränkischen Kreis Kitzingen klären, wer die Renovierung des Kirchturms bezahlen muss.

Euromünzen und Scheine / © gemeinfrei
Euromünzen und Scheine / © gemeinfrei

 Am Dienstag soll das von der Katholischen Kirchenstiftung Biebelried angestrengte Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Würzburg beginnen. Die Kirchenstiftung ist der Auffassung, dass die Kirchengemeinde für die Baulast der 1606 erbauten Pfarrkirche St. Johannes der Täufer zuständig ist, die Kommune aber für den Turm. Die Kommune streckte das Geld für die Turmsanierung zwar vor, forderte jedoch eine grundsätzliche gerichtliche Klärung. (Az: W 1 K 15.1244)

Wer muss die Renovierung des Kirchturms bezahlen?

Die Kirchengemeinde bezieht sich bei ihrer Forderung auf alte Dokumente unter anderem aus den Jahren 1841 und 1921. Im August 2009 forderte der Gemeinderat, dass die Kirche die Baulastverpflichtung der politischen Gemeinde nachweisen müsse. 2013 übernahm die politische Gemeinde die geplanten Renovierungskosten von 47.500 Euro unter dem Vorbehalt, dass die Kirchenstiftung bis 31. März 2014 ein Gerichtsverfahren zur Klärung der Baulastfrage einleitet.

Sollte das Gerichtsverfahren ergeben, dass die Kirche zuständig ist, würde die Kommune die Hälfte der Kosten zurückfordern, die andere Hälfte als Zuschuss zahlen. Ob die Richter am Dienstag bereits eine Entscheidung verkünden, ist noch nicht klar.


Quelle:
epd