Fußballprofi Toni gewinnt Rechtsstreit um Kirchensteuer

Er wusste von nichts

Fußballprofi Luca Toni bekommt von seinen Ex-Steuerberatern 1,25 Millionen Euro Entschädigung - weil er nachträglich für seine Zeit beim FC Bayern Kirchensteuern zahlen musste. Dass er als Katholik in Deutschland zahlen müsse, habe er nicht gewusst.

Fußballprofi Luca Toni / © Marc Müller (dpa)
Fußballprofi Luca Toni / © Marc Müller ( dpa )

Die Urteilsverlesung dauerte nicht einmal drei Minuten. Im nüchternen Ambiente des Sitzungssaals E37 am Münchner Oberlandesgericht gab Richter Johannes Nagorsen die Entscheidung der Berufungsverhandlung bekannt. Der Ex-Bayern-Spieler Luca Toni bekommt von seinen ehemaligen Steuerberatern eine Entschädigung von rund 1,25 Millionen Euro bezahlt (AZ 15 U 2063/14). Auch wenn der italienische Fußballprofi selbst nicht anwesend war, dürfte er sich über das vorweihnachtliche Geschenk wohl gefreut haben.

Von 2007 bis 2010 stürme Toni erfolgreich für den FC Bayern. Für die richtige Motivation auf dem Spielfeld sorgte ein durchaus stattliches Salär von 500.000 Euro pro Monat - netto. Auf diese Einkünfte sollte Toni rund 1,5 Millionen Euro an Kirchensteuer an das Katholische Kirchensteueramt nachzahlen, plus 200.000 Euro Säumniszuschlag.

Daraufhin verklagte der Sportler seine ehemaligen Steuerberater auf Zahlung von rund 1,6 Millionen Euro. Sein Argument: Diese hätten es unterlassen, ihn als Ausländer auf die Erhebung der Kirchensteuer hinzuweisen, die es so nur in Deutschland gibt. Hätte er von diesem Sachverhalt gewusst, dann wäre er aus der Kirche ausgetreten. Das Oberlandesgericht entschied nun zu Tonis Gunsten, wenn auch mit verminderter Entschädigungssumme. Die Begründung des Urteils steht noch aus, sie geht erst den Streitparteien zu. Dann können die beklagten Steuerberater entscheiden, ob sie eine Nichtzulassungsbeschwerde einlegen wollen, um den Fall in der nächsten Instanz erneut vor Gericht zu verhandeln.

Toni stellte sich erst nachträglich als Katholik heraus

Dem Richterspruch vorausgegangen war der Streit über eine falsch ausgefüllte Rubrik auf einem Fragebogen im Jahr 2007 durch eine Sekretärin des FC Bayern. Im Mai 2007 hatte der Fußballverein den aus der Nähe von Modena in der Emilia-Romagna stammenden katholischen Fußballprofi eingekauft. Die Ablösesumme gegenüber dem AC Florenz betrug 11 Millionen Euro. Mit den Bayern hatte Toni eine Nettolohnvereinbarung von 500.000 Euro monatlich getroffen, für die Abführung von Steuern und sonstigen Abgaben war der Club verantwortlich. Nach Vertragsabschluss meldete der Fußballer beim Münchner Einwohnermeldeamt seinen Wohnsitz an. Im Formular füllte besagte Sekretärin hinsichtlich der Lohnsteuerklasse die Frage nach der "Religion" mit einem waagrechten Strich aus. Weil also ohne Religion, zahlte der Verein auch keine Kirchensteuer.

Ein Jahr später allerdings tauchte in einem Steuerfragebogen, ausgefüllt durch Tonis Steuerberater, das für römisch-katholisch stehende Kürzel "r.-k." auf einmal auf. Und in der Tat ist der Italiener getaufter Katholik. Das Katholische Kirchensteueramt verschickte daraufhin Zahlungsbescheide zur Kirchensteuer, die sich schließlich inklusive eines Säumniszuschlages von 200.000 Euro insgesamt auf 1,7 Millionen Euro für die Jahre 2007 bis 2010 belief.

Steuerberater haben Fußballspieler nicht aufgeklärt

In diesem Jahr wechselte Luca Toni wieder zu einem italienischen Fußballclub, ein Aufhebungsvertrag befreite den FC Bayern von jeglichen Forderungen. Angesichts der Steuernachforderung durch die katholische Kirche schien für Toni der Himmel eingefallen zu sein, der Stürmerstar zog jedenfalls vor Gericht und verkündete dort: «Hätte ich gewusst, wie teuer es ist, hier Katholik zu sein, wäre ich sofort ausgetreten.»

Er verklagte seine ehemaligen Steuerberater; sie hätten ihn nicht über die in Deutschland geltende Kirchensteuerpflicht aufmerksam gemacht: «Ich habe jeden Tag etwas unterschrieben, das ich gar nicht angeguckt habe, weil ich doch kein Deutsch verstehe», so Toni. Das Landgericht München I sah im Mai 2014 die Klage als begründet an. Gegen dieses Urteil legten die beklagten Steuerberater Berufung ein. Sie sahen nach wie vor den FC Bayern in der Pflicht, die fällige Kirchensteuer zu entrichten. Nun unterlagen sie auch in der zweiten Instanz.


Quelle:
KNA