Gegnerin der Ehe zwischen Homosexuellen wieder frei

Beugehaft zu Ende

Eine strenggläubige US-Verwaltungsbeamtin, die Ehen zwischen Gleichgeschlechtlichen ablehnt, hat nach fünf Tagen Beugehaft am Dienstag das Gefängnis verlassen dürfen. Nach Ansicht von Richter David Bunning ist die Sache nun erledigt.

US-Verwaltungsbeamtin Kim Davis (dpa)
US-Verwaltungsbeamtin Kim Davis / ( dpa )

Der Richter hatte die 49-jährige Kim Davis im US-Bundesstaat Kentucky hinter Gitter geschickt, weil sie sich weigerte, gleichgeschlechtlichen Paaren Traudokumente auszustellen. Davis' Untergebene bei der Verwaltung das Landkreises Rowan haben seit Freitag acht Trauscheine ausgestellt, sechs davon für gleichgeschlechtliche Paare.

Hunderte Menschen feierten Davis bei ihrer Entlassung, darunter auch der republikanische Präsidentschaftsanwärter Mike Huckabee. Dessen Rivale Ted Cruz hatte Davis im Gefängnis besuchen wollen, kam jedoch zu spät. Für manche konservative Christen ist Kim Davis eine Vorkämpferin für Religionsfreiheit. Das Oberste US-Gericht hat die Ehe zwischen Homosexuellen im Juni landesweit legalisiert. Als leitende Verwaltungsbeamtin im 23.000 Einwohner zählenden Landkreis Rowan ist Davis zuständig für Heiratsdokumente.

Davis: "Autorität Gottes"

In den USA brauchen Paare zum standesamtlichen und kirchlichen Heiraten einen amtlichen Trauschein. Davis hatte mehrere gleichgeschlechtliche Paare weggeschickt. Sie berief sich dabei auf die "Autorität Gottes". Die Paare klagten, und es kam zur Beugehaft.

Bei ihrer Freilassung dankte Davis Gott und den vielen Menschen, die sie unterstützt hätten. Davis gehört nach Medienberichten den pfingstkirchlich orientierten Apostolischen Kirchen an. Die Glaubensgemeinschaft predigt die Unfehlbarkeit der Bibel. Laut Davis sind Bibel und Ehe zwischen Gleichgeschlechtlichen unvereinbar.

Richter Bunning hat Davis am Dienstag jedoch strikte Auflagen erteilt. Sie dürfe ihre Untergebenen "weder direkt noch indirekt" beim Ausstellen von Trauscheinen behindern. Zweimal im Monat müsse die Verwaltungsbehörde Bericht erstatten.


Quelle:
KNA