Gericht gibt Zeugen Jehovas teilweise Recht

Ein bisschen Erfolg

Der seit fast einem Vierteljahrhundert währende Streit um den rechtlichen Status der Zeugen Jehovas in Deutschland geht weiter. Das Bundesverfassungsgericht gab der Religionsgemeinschaft in einem Streit mit dem Stadtstaat Bremen teilweise Recht.

Ein Frauenduo macht Werbung für die Zeugen Jehovas (Archiv) (dpa)
Ein Frauenduo macht Werbung für die Zeugen Jehovas (Archiv) / ( dpa )

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts erklärte in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss eine Passage der bremischen Landesverfassung für verfassungswidrig und gab damit der Religionsgemeinschaft teilweise Recht. In Bremen hatte die Bürgerschaft es abgelehnt, den Zeugen Jehovas - wie zuvor in 13 anderen Bundesländern - den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zuzuerkennen. Der Zweite Senat monierte, dass die Landesverfassung die Entscheidung ohne zwingende Gründe dem Parlament, also der Bürgerschaft, überlassen habe. Entsprechend der Gewaltenteilung hätte die Verwaltung des Stadtstaates über den Antrag befinden müssen.

Der Gerichtsbeschluss erging mit fünf zu drei Stimmen. Ausdrücklich entschied der Senat nicht über die Frage, ob die Ablehnung des Antrags in der Sache die Rechte der Zeugen Jehovas verletzt. Drei Richter, darunter der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, formulierten eine "abweichende Meinung". Sie gehen dabei besonders auf das Verhältnis zwischen Bund und Ländern bei der Zuerkennung des Körperschaftsstatus ein. Dies sei ein "materielles Bundesrecht", das die Länder als eigene Angelegenheit auszuführen hätten. Es existiere "keine landesrechtliche Konkretisierungskompetenz". Die Verleihung des Körperschaftsstatus durch ein Bundesland sei ein Akt, "dessen Vollzug im ganzen Bundesgebiet Geltung beansprucht".

Zeugen Jehovas wollen rechtliche Anerkennung

Die Zeugen Jehovas verstehen sich als christlich orientierte Religionsgemeinschaft. Die 1881 vom ehemaligen Adventisten-Prediger Charles Taze Russell in den USA gegründete Gruppierung zählt nach eigenen Angaben weltweit rund acht Millionen Mitglieder, in Deutschland sind es demnach rund 170.000. Die deutsche Zentrale ist in Selters im Taunus, die internationale Zentrale in New York.

Seit rund einem Vierteljahrhundert kämpfen die Zeugen Jehovas in der Bundesrepublik um die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts. 13 der 16 Bundesländer haben diesen Schritt vollzogen. Es fehlen Bremen, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Der Status der Körperschaft verleiht zahlreiche Rechte und Befugnisse, etwa zur Erhebung von Steuern und zur Bildung von Anstalten und Stiftungen. Für die Zeugen Jehovas geht es aber auch um Imagegewinn. Die Gruppe hofft, so besser gegen die Etikettierung als Sekte angehen zu können.

Kritik: repressive Struktur und totalitäres Verhalten

Der Name Zeugen Jehovas geht auf eine missverstandene Lesart des hebräischen Gottesnamens JHWH im Alten Testament zurück. Die Lehre besteht aus einer eigenwilligen Interpretation biblischer Texte; im Mittelpunkt steht die schon mehrfach vorhergesagte "Schlacht von Harmagedon", bei der Gott das "gegenwärtige System der Dinge" und alle "Bösen" vernichten werde.

Nach Angaben von Sekten-Experten hat die zentralistisch organisierte Wachtturmgesellschaft 1995 ihre bisherige Endzeitlehre insofern uminterpretiert, als die "Generation von 1914", zu deren Lebenszeit die Endschlacht ursprünglich stattfinden solle, nicht mehr buchstäblich verstanden werde, sondern als "Beginn eines neuen Zeitalters".

Kritiker werfen der Gruppe eine repressive Innenstruktur und totalitäres Verhalten vor. Die Zeugen Jehovas verhinderten durch psychische Abhängigkeitsverhältnisse freie Persönlichkeitsentfaltung und schürten durch ihre Endzeit-Ideologie Angst. Auch die Erziehungsvorstellungen der Organisation und ihre detaillierten Vorschriften wie etwa die Verweigerung von Bluttransfusionen stehen in der Kritik. Außerdem fehle es an einem "Mindestmaß an Bejahung des Staates" und der demokratischen Grundordnung.


Quelle:
KNA