Asylbewerberleistungsgesetz bewilligt

Durchbruch bei Kosten für Flüchtlinge

Bund und Länder haben ihren Streit um die Kosten für die Versorgung von Flüchtlingen beigelegt. Der Bundesrat stimmte dem Asylbewerberleistungsgesetz zu.

Flüchtlinge in Zirndorf (dpa)
Flüchtlinge in Zirndorf / ( dpa )

Bund und Länder haben ihren Streit um die Kosten für die Versorgung von Flüchtlingen in letzter Minute beigelegt. Der Bund will Ländern und Kommunen 2015 und 2016 jeweils bis zu 500 Millionen Euro bereitstellen - als Entlastung für steigende Kosten für Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen. Die Länder sollen die Hälfte der Summe innerhalb von 20 Jahren zurückzahlen.

Im Gegenzug stimmte der Bundesrat am Freitag dem Asylbewerberleistungsgesetz und dem EU-Freizügigkeitsgesetz zu. Mit dem Asylbewerberleistungsgesetz wird die Höhe der Leistungen für die Betroffenen künftig ähnlich wie bei Hartz IV ermittelt.

Mehr Geld für Flüchtlinge

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Leistungen 2012, die damals bis zu 40 Prozent unter dem Hartz IV-Satz lagen, als unvereinbar mit dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum erklärt. Der monatliche Satz wird mit der neuen Regelung auf 352 Euro pro Monat angehoben, liegt aber weiterhin unter dem Hartz-IV-Satz, der ab 2015 bei 399 Euro pro Monat liegt.

Die Sonderregelungen des Asylbewerberleistungsgesetzes sollen künftig nur noch 15 Monate statt bislang vier Jahre für die Betroffenen gelten. Anschließend gibt es Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Dies entlastet auch die Länder, weil dann der Bund für die Sozialleistungen aufkommt. Dennoch hatten sich die Bundesländer, die sich derzeit teilweise durch die steigenden Flüchtlingszahlen überlastet fühlen, noch mehr Erleichterungen erhofft.

Betrugsfälle verhindern

Mit der Änderung des Freizügigkeitsgesetzes sollen Betrugsfälle im Bereich Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung sowie beim Bezug von Kindergeld innerhalb der EU verhindert werden. Es sieht unter anderem Sanktionen für Migranten vor, die zur Beschaffung einer Aufenthaltsgenehmigung falsche Angaben machen.

Gleichzeitig sollen Kommunen, die mit einer hohen Zahl von Zuwanderern Probleme haben, mehr Hilfen erhalten. EU-Bürgern, denen Betrug bei den Sozialleistungen vorgeworfen wird, drohen künftig Strafen bis hin zu Haft und befristeten Einreisesperren.

Weniger Zeit für Arbeitssuche

Außerdem sollen die Zuwanderer künftig nur noch ein halbes Jahr Zeit haben, um Arbeit zu finden. Kindergeld soll nur noch unter Angabe der steuerrechtlichen Identifikationsnummer gezahlt werden, um Doppelzahlungen zu verhindern. Zudem soll Schwarzarbeit und Ausbeutung von Zuwanderern besser bekämpft werden.

Die Maßnahmen sind Reaktion auf eine am Jahresanfang maßgeblich von der CSU angestoßene Debatte über mutmaßliche Armutszuwanderung vor allem aus Osteuropa. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) stellte nach der Einsetzung eines Staatssekretärsausschusses zu dem Thema fest, dass es sich um kein flächendeckendes Problem handele, in einzelnen Bereichen aber Handlungsbedarf bestehe.


Quelle:
dpa , epd