Erleichterung für Asylbewerber

Abschaffung der Residenzpflicht

Asylbewerber sollen sich in Zukunft freier in Deutschland bewegen können und einen besseren Zugang zum Arbeitsmarkt bekommen. Das Kabinett brachte dazu am Mittwoch mehrere Gesetzesänderungen auf den Weg. Bislang dürfen sich Schutzsuchende während ihres Asylverfahrens nur innerhalb bestimmter Regionen aufhalten.

Flüchtlinge in Deutschland (dpa)
Flüchtlinge in Deutschland / ( dpa )

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch Erleichterungen für Asylbewerber beschlossen. Nach den Gesetzesvorlagen wird die Residenzpflicht, die den Bewegungsradius von Asylbewerbern und Geduldeten einschränkt, abgeschafft. Sie dürfen sich demnach künftig nach drei Monaten erlaubten Aufenthalts in Deutschland frei auch über Landesgrenzen hinweg bewegen. Der Wohnsitzzwang bleibt aber erhalten.

Zudem will die Bundesregierung die sogenannte Vorrangprüfung einschränken, nach der ein Arbeitgeber bei der Stellenbesetzung Deutsche oder EU-Bürger bevorzugen muss. Asylbewerber und Geduldete sollen künftig nach 15 Monaten Aufenthalt freien Arbeitsmarktzugang haben. Für Mangelberufe soll die Vorrangprüfung ganz entfallen.

Keine Gutscheine mehr

Auch das Sachleistungsprinzip, das von Flüchtlingsorganisationen als Bevormundung kritisiert wurde, wird abgeschafft. Künftig gilt, dass Flüchtlinge, die nicht mehr in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen, Sozialleistungen vorrangig als Geld und nicht in Form von Gutscheinen ausgezahlt bekommen. Die Gesetzesänderungen waren ein Kompromiss mit den Ländern. Sie stimmten dafür im September im Bundesrat der Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten zu. Ausgehandelt wurden die Vereinbarungen auf Länderseite maßgeblich von Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne).

Umsetzung des Asylkompromisses

Mit den am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossenen Erleichterungen für Asylbewerber setzt die Bundesregierung nach Ansicht von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) den Asyl-Kompromiss mit den Ländern "eins zu eins" um. Er erwarte, dass die Regelungen auch im Bundesrat Zustimmung finden werde, sagte de Maizière am Mittwoch in Berlin. Die Bundesregierung hatte den Ländern Erleichterungen für Asylbewerber und Geduldete versprochen. Im Gegenzug stimmte der Bundesrat der Erweiterung der Liste sicherer Herkunftsstaaten zu.

Dem Kompromiss zufolge werden die Residenzpflicht, die den Bewegungsradius von Flüchtlingen begrenzt, und das Sachleistungsprinzip bei den Sozialleistungen abgeschafft. Zudem soll die Vorrangprüfung eingeschränkt werden, nach der Asylbewerber nur dann einen Job annehmen können, wenn sich kein geeignter Deutscher oder EU-Bürger dafür findet. Sie gilt künftig nur noch für 15 Monate nach Aufenthalt in Deutschland. Für Asylbewerber und Geduldete, die eine Qualifikation als Fachkraft vorweisen können, soll sie ganz entfallen.

Angst vor "Sog-Effekt"

Bislang hatte das Innenministerium strikt abgelehnt, die Werbung für Fachkräfte im Ausland und das Asylsystem zu vermengen. Es sei "schon eine Veränderung", sagte de Maizière. Ohne die Notwendigkeit zu einem Kompromiss "hätte es diese Änderung vielleicht auch nicht gegeben", sagte er. Der Minister ergänzte, es gebe weiter Vorbehalte gegen die Regelung, weil es die Befürchtung gibt, dass die Chance auf Arbeit in Deutschland mehr Flüchtlinge anzieht. "Diesen Sog-Effekt können wir nicht genau einschätzen", sagte er.

Deswegen werde die neue Regelung auf drei Jahre begrenzt und dann evaluiert. Zudem unterstrich er, es bleibe dabei, dass Asylpolitik kein geeignetes Instrument für die Lösung des Fachkräfte-Problems sei: "Asylrecht ist keine verkappte Zuwanderungspolitik." Wenn aber jemand bereits da sei und entsprechende Qualifikationen habe, solle er auch arbeiten.

Viele Qualifizierte aus Syrien

 Nach Einschätzung des Ministers sind besonders unter den syrischen Flüchtlingen viele Qualifizierte, besonders im Ingenieursbereich. Die Anerkennung der Berufsabschlüsse könne genauso funktionieren wie bei angeworbenen Fachkräften, die nach Deutschland einwandern. "Da kann ich keinen Unterschied erkennen", sagte de Maizière. Die Entscheidung darüber und die Anerkennungsverfahren lägen aber bei den Ländern.

 


Quelle:
epd , dpa