Karlsruhe berät über Parlamentsinformation bei Rüstungsexport

Kampfpanzer vor dem Bundesverfassungsgericht

Im Jahr 2011 verkaufte die Bundesregierung 200 Leopard-Kampfpanzer nach Saudi-Arabien. Am Dienstag verhandelt das Bundesverfassungsgericht um das Recht des Bundestags auf mehr Informationen bei Rüstungsexporten.

 (DR)

Um das Recht des Bundestags auf mehr Informationen bei Rüstungsexporten geht es am Dienstag in einer mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht. Konkret behandelt wird der Verkauf von 200 Leopard-Kampfpanzern nach Saudi-Arabien im Jahr 2011.

Geklagt hatten die Grünen-Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Claudia Roth und Katja Keul, weil sie sich unzureichend informiert fühlen. Entscheiden muss nun der Zweite Senat unter Leitung von Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle.

Die Regierung schweigt

Nach dem Grundgesetz dürfen bestimmte Waffen nur mit Genehmigung der Regierung exportiert werden. Sensible Ausfuhrentscheidungen trifft der Bundessicherheitsrat unter Vorsitz der Kanzlerin. Dessen Sitzungen sind vertraulich, einmal jährlich wird ein allgemein gehaltener Bericht vorgelegt.

Konkrete Fragen der Grünen-Parlamentarier zu Exporten nach Saudi-Arabien und Algerien wollte die Regierung nicht beantworten und begründete dies mit einer erforderlichen Geheimhaltung. Das werteten Ströbele, Roth und Keul als Verletzung ihrer Abgeordnetenrechte. Gerade beim Export von Waffen sei die Kontrolle durch das Parlament wichtig. Die Bundesregierung machte geltend, die Entscheidung über die Genehmigungen solcher Exporte weise das Grundgesetz allein ihr
selbst zu.


Quelle:
KNA