Kirche lehnt Regeln für PID-Zentren kategorisch ab

Alle Befürchtungen bestätigt

Der Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur umstrittenen Präimplantationsdiagnostik (PID) stößt auf scharfe Kritik bei Kirche und Politikern der Union und der Grünen. Die Verordnung habe "alle Befürchtungen bestätigt", sagte der Leiter des Katholischen Büros in Berlin, Prälat Karl Jüsten.

Kardinal Meisner überreichte Elisabeth-Preis (DR)
Kardinal Meisner überreichte Elisabeth-Preis / ( DR )

Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe (CDU), sagte der Tageszeitung "Die Welt" (Freitagsausgabe), die Verordnung zu den Gentests an Embryonen sei "so formuliert, dass letztlich alle PIDs durchgeführt werden können, die nur verlangt werden". Zudem kritisierte Hüppe, dass die Ethikkommissionen alle Anträge genehmigen müssten, wenn sie den gesetzlichen Kriterien entsprechen.



"Es gibt also für die Ethikkommissionen keine Möglichkeit, bei den Einzelfällen Einschränkungen vorzunehmen", sagte der Behindertenbeauftragte. Außerdem monierte er, dass in den Kommissionen vier Mediziner, aber nur ein Ethiker oder Jurist sowie zwei Behinderten- oder Patientenvertreter vorgesehen sind. Damit seien "die Ethiker und die Vertreter von Betroffenen in der Minderheit".



Unionsfraktionsvize Johannes Singhammer (CSU) äußerte die Befürchtung, dass "die geplante Einrichtung von 16 verschiedenen Ethikkommissionen in den Bundesländern dazu führen kann, dass wir künftig sehr große Unterschiede bei der Beurteilung dessen haben werden, wann eine PID zulässig ist und wann nicht". Laut Singhammer ist ebenfalls "nicht hinzunehmen, dass laut Entwurf den Ethikkommissionen keine Vertreter der Kirchen angehören sollen".



Singhammer und Hüppe stören sich zudem daran, dass die Zahl der PID-Zentren in dem Entwurf nicht beschränkt wird. Dies zeigt laut Hüppe, dass die Verfasser von sehr hohen Fallzahlen ausgehen und man entsprechend viele Zentren zulassen wolle. Insofern "könnte es mit dieser Verordnung dazu kommen, dass die PID zum Regelangebot bei der künstlichen Befruchtung wird", sagte Hüppe.



Auch die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Birgitt Bender, sieht eine hohe Zahl von Zentren kritisch: "Wenn es tatsächlich nur wenige PID-Fälle gibt, wie die PID-Befürworter behaupten, dann wären jene vielen Zentren überhaupt nicht ausgelastet und könnten mangels praktischer Erfahrungen nicht die erforderliche Qualität gewährleisten", sagte Bender der Zeitung.



Hoffnung auf Bundesregierung und Bundesrat

Die katholische Kirche lehnte den Entwurf ebenfalls ab. Die Verordnung habe "alle Befürchtungen bestätigt", sagte der Leiter des Katholischen Büros in Berlin, Prälat Karl Jüsten, auf Anfrage. Das Gesetz sollte nach den Worten der Befürworter eine "eng begrenzte Anwendung der PID" sicherstellen. Schon der Wortlaut das Gesetz gewährleiste dies nicht, so der Prälat. Die Verordnung verschärfe dieses Manko nun zusätzlich. "Es ist zu hoffen, dass die Bundesregierung und der Bundesrat hier regulierend eingreifen", sagte der Prälat.



Der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Alois Glück, kritisierte, dass die Anzahl der Zentren nicht begrenzt wurde.

"Es darf nicht sein, dass der Gesetzgeber an einem grundsätzlichen Verbot der PID festhält und nur in engen Grenzen Ausnahmen zulassen will, die entsprechende Rechtverordnung aber den umgekehrten Weg geht, indem sie auf ein möglichst großes Angebot setzt", erklärte er in Bonn. Er plädierte für die Zulassung allein einer zentralen Stelle. Zudem sei die Zusammensetzung der Kommissionen mit nur einem Ethiker "verräterisch", sagte Glück.



Die Präimplantationsdiagnostik zur Untersuchung von Embryonen auf schwere Erbkrankheiten soll von 2013 an flächendeckend angeboten werden können. Wie aus dem am Donnerstag von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) veröffentlichten Entwurf einer Rechtsverordnung hervorgeht, soll die Zahl der für die PID zugelassenen Zentren nicht begrenzt werden.



Bei der Präimplantationsdiagnostik werden künstlich erzeugte Embryonen vor der Einpflanzung in den Mutterleib auf Erbkrankheiten untersucht. Im Juli 2011 hatte der Bundestag die Gentests in Ausnahmefällen gestattet. Das Gesetz ließ die konkrete Ausgestaltung der Anwendung noch offen und verwies dabei auf die Rechtsverordnung. Wie im Gesetz wird in der nun vorgelegten Verordnung eine Beratung der Betroffenen über medizinische, psychische und soziale Folgen vorgeschrieben. Vor der Anwendung muss in jedem Fall eine Ethik-Kommission entscheiden, deren Einrichtung in den Landesgesetzen geregelt werden soll.