Das "Tanzverbot" sorgt alljährlich für Debatten

Streit statt Stille am Karfreitag

In den meisten Bundesländern gilt am Karfreitag ein ganztägiges Tanzverbot; in den übrigen zumindest zu bestimmten Zeiten. Kein anderer Tag ist so still. Doch in die Debatten kehrt dagegen keine Ruhe ein.

Autor/in:
Paula Konersmann
 (DR)

"Relikt aus dem letzten Jahrhundert", "überkommene Rücksichtnahme", "Ausbremsen von Nachtschwärmern" – das Verbot von Tanzveranstaltungen am Karfreitag sorgt alljährlich für Kritik. Die Kirchen pochen dagegen auf die Bedeutung dieses Tages. Im vergangenen Jahr erklärte die Deutsche Bischofskonferenz, der Karfreitag als Tag der Ruhe, Besinnung und Einkehr wurzle zwar im christlichen Glauben, habe aber auch eine eigenständige kulturelle Bedeutung. "Es tut auch einer weitgehend säkularen Gesellschaft gut, einen allgemeinen Tag der Unterbrechung des alltäglichen Erwerbs-, Konsum- und Vergnügungsbetriebes aufrecht zu erhalten", sagte Sprecher Matthias Kopp.

Christen gedenken am Karfreitag der Kreuzigung Jesu. In der evangelischen Kirche gilt er als einer der höchsten Feiertage, für Katholiken ist er ein Fast- und Abstinenztag. Tanzverbote gab es unterdessen immer wieder zu bestimmten Tagen oder Zeitabschnitten. Allgemeine derartige Regelungen herrschten in Deutschland zeitweise auch aus politischen Gründen, etwa während der beiden Weltkriege.

"Persönlicher Feiertag"

Besonders stark diskutiert wurde der Umgang mit dem Karfreitag zuletzt in Österreich. Die Regierung ersetzte ihn kürzlich durch einen "persönlichen Feiertag", nachdem bis zum Vorjahr nur Protestanten und Altkatholiken Anspruch auf diesen Feiertag gehabt hatten. Diese Regelung hatte der Europäische Gerichtshof im Januar gekippt. Der evangelische Bischof Michael Bünker sprach von einer "positiven Lösung – mit einem Wermutstropfen". Den "persönlichen Feiertag" können Angestellte mit einem Vorlauf von zwei Wochen anmelden. Laut einem Bericht des "Standard" gibt es bisher wenige Anfragen – was teils auch auf ohnehin verkürzte Arbeitszeiten in den Unternehmen zurückzuführen sei.

In Deutschland sind die Karfreitags-Regelungen Ländersache. Mehrere Bundesländer lockerten ihre Gesetze in den vergangenen Jahren. In einigen Ländern gilt ein verkürztes Tanzverbot: in Berlin von 4.00 bis 21.00 Uhr, in Bremen von 6.00 bis 21.00 Uhr, in Hamburg und Schleswig-Holstein von 2.00 Uhr morgens am Karfreitag bis 2.00 Uhr morgens am Karsamstag.

Gesellschaftlichen Realitäten anpassen

Im November 2016 erklärte das Bundesverfassungsgericht den besonders strengen bayerischen Schutz des Karfreitags für verfassungswidrig. Geklagt hatte der "Bund für Geistesfreiheit" (BfG), dem die Stadt seit 2007 das Feiern von "Heidenspaß"-Partys am Karfreitag untersagt hatte. Im vergangenen Jahr wurde die "Heidenspaß"-Party am stillsten aller Feiertage vom Kreisverwaltungsreferat München zugelassen. Die erteilte Befreiung sei dennoch kritisch zu sehen, so der BfG: "Warum brauchen konfessionsfreie Menschen eine Ausnahmegenehmigung, wenn sie ihre vom Grundgesetz garantierten Freiheitsrechte wahrnehmen wollen?" Die Politik müsse die Feiertagsgesetzgebung den gesellschaftlichen Realitäten anpassen. Das Tanzverbot betrifft in aller Regel auch Sportveranstaltungen.

Debatten gibt es zudem regelmäßig um die Aufführung der Komödie "Das Leben des Brian", die – wie rund 700 weitere Filme – an Karfreitag verboten ist. Im vergangenen Jahr erstritt die Initiative "Religionsfrei im Revier" für Bochum eine Ausnahmegenehmigung. Hessen ist das Land mit den meisten stillen Feiertagen. An 15 Tagen, darunter auch Neujahr, herrscht dort zeitweiliges Tanzverbot.

Das Leid der Welt im Zentrum

Die wenigsten stillen Tage begehen Berlin, Bremen und Schleswig-Holstein. Dort sind Karfreitag, Volkstrauertag und Totensonntag zu bestimmten Uhrzeiten geschützt – noch. Neben dem Karfreitag gibt es bundesweite Einschränkungen nur am Volkstrauertag – einem staatlichen Gedenktag – und am Totensonntag.

Für alle anderen stillen Tage gilt längst, was für den Karfreitag immer wieder gefordert wird: Regionale Besonderheiten werden berücksichtigt. So ist etwa Allerheiligen nur in Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland ein stiller Tag. Viele Bischöfe und Priester erinnern gerade am Karfreitag an Terror und Kriege, Katastrophen und Hungersnot. Das Leid der Welt steht an diesem Tag im Zentrum. Die Zumutung, 24 Stunden lang aufs Tanzen zu verzichten, ist dagegen vergleichsweise klein.

 

Quelle:
KNA