Nichteheliche Kinder erhielten vor 50 Jahren mehr Rechte

Jahrhundertelang beschimpft

1969 forderte das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber dazu auf, die Situation der nichtehelichen Kinder zu verbessern. Im August vor 50 Jahren erfolgte mit einem Gesetz ein wichtiger Schritt zur Gleichstellung.

Autor/in:
Rainer Nolte
Viele Kinder gelten als arm / © Julian Stratenschulte (dpa)
Viele Kinder gelten als arm / © Julian Stratenschulte ( dpa )

Jahrhundertelang wurden sie beschimpft und benachteiligt: Vor 50 Jahren erfolgte ein wichtiger Schritt zur Gleichstellung der Kinder von "gefallenen Mädchen und Frauen", die schwanger wurden, ohne verheiratet zu sein. Im Nichtehelichengesetz (NEhelG), das der Bundestag am 19. August 1969 verabschiedete, wurde der Begriff "unehelich" gestrichen und durch "nichtehelich" ersetzt. Auch nichteheliche Mütter und Väter erhielten mehr Rechte.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die damals regierende Große Koalition dazu gezwungen, bis zum Jahresende 1969 gleiche Entwicklungschancen für alle Kinder zu schaffen. Familienforscher Dominik Krinninger von der Uni Osnabrück sieht darin auch eine Angleichung der gesetzlichen Lage an das damalige Lebensgefühl: Denn in den 60er Jahren hatte sich die Haltung vieler Bundesbürger zur Geschlechterfrage und zur Rolle der Frau stark verändert.

Väter als Zahlväter

Müttern sei in den Nachkriegsjahrzehnten Verantwortung für ihr Kind nicht zugetraut worden, sagt der Heidelberger Familienrechtsexperte Thomas Meysen. Nicht die Mutter, sondern ein Vormund hatte bis zum Inkrafttreten des NEhelG am 1. Juli 1970 die elterliche Sorge für nichteheliche Kinder. Aber auch nach der Reform durften Mütter nicht alles entscheiden: Ein Amtspfleger kümmerte sich um die Klärung der Vaterschaft und die Unterhaltsfragen.

Auch Väter wurden durch das Gesetz besser gestellt: Uneheliche Väter waren vor der Reform lediglich Zahlväter, die keine gesetzliche Verwandtschaftsbeziehung zum Kind hatten und nur verpflichtet, Unterhalt zu zahlen. "Nach der Reform war anerkannt, dass der Mann eine verwandtschaftliche Beziehung zum Kind hat. Er erhielt ein Umgangsrecht, das aber noch nicht sehr ausgeprägt war", erklärt der Familienrechtler. Dies seien dennoch wichtige erste Schritte gewesen, um die Rechtsstellung der nichtehelichen Kinder, Väter und Mütter, zu verbessern.

Starke kirchlich-christliche Hintergründe

"Weitestgehend kam es zu einer Gleichstellung erst 1998 durch die Kindschaftsrechtsreform. Seitdem werden keine Unterschiede zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern mehr gemacht", so der Direktor des Heidelberger Zentrums SOCLES für rechts-, sozial- und verwaltungswissenschaftliche Forschung. "De facto gibt es in verschiedenen Bereichen wie im Steuerrecht immer noch eine differenzierende Behandlung, politisch regelmäßig begründet mit dem Schutz der Ehe."

Allerdings hält das Bundesverfassungsgericht immer wieder dagegen: In mehreren Entscheidungen betonten die Richter, "dass es für das Kind keine Rolle spielt, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht", so Meysen. Kinder müssten gleichgestellt sein, unabhängig davon, welche Form der Partnerschaft die Eltern wählten. Die DDR war da weit fortschrittlicher als die Bundesrepublik. Seit 1950 gab es dort eine rechtliche Gleichstellung. Das habe primär am nicht-religiösen und materialistischen Weltbild gelegen, so Meysen.

"Das Festhalten der Bundesrepublik an den Geschlechterrollen hatte starke kirchlich-christliche Hintergründe, das sehen wir beispielsweise heute noch an der Diskussion in der katholischen Kirche über die Rolle der Frau", so der Forscher. Mit Blick auf den Islam berichtet Meysen vom Beispiel Malaysia, wo Ehescheidung zwar möglich sei, aber noch heute uneheliche Kinder, "in keiner Statistik auftauchen dürfen".

Die "Rabenmutter"-Debatte

Die Reform von 1969 leitete laut Familienforscher Krinninger einen Wendepunkt in der Familienpolitik Westdeutschlands ein. So habe in den 70er Jahren auch das Eherecht Reformen erfahren. "Das Streichen der Zustimmungspflicht des Ehegatten zur beruflichen Tätigkeit seiner Frau ist eine der Novellierungen der Zeit", so Krinninger. Die "Rabenmutter"-Debatte bezüglich arbeitender Frauen sei in den Fokus gerückt.

Der Osnabrücker Forscher sieht Parallelen zu heute: "Damals kam es zum Ausbau der Kindergartenplätze für Drei- bis Sechsjährige. Heute wird die Kita-Quote von unter Dreijährigen vorangetrieben, um Beruf und Familie besser vereinbaren zu können." Ob 1969 oder 2019: Der Gesetzgeber passt juristische Regelungen an die veränderten Lebensumstände der Menschen an.


Quelle:
KNA