Die International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) definiert Antisemitismus als eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die als Hass ausgedrückt werden kann. Formen von Antisemitismus - verbal oder physisch - richten sich demnach gegen jüdische oder als jüdisch vermutete Personen und/oder deren Eigentum, gegen Institutionen der jüdischen Gemeinschaft sowie religiöse Einrichtungen. Diese Definition ist rechtlich nicht bindend. (kna)
30.12.2020
Wird es Zeit für Veränderungen? Aus Sicht des Antisemitismusbeauftragten der Bundesregierung, Felix Klein, sollten alle Bundesländer Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Verfolgung von Antisemitismus auch im Internet einrichten.
"Wir wissen aus Pilotprojekten, dass das Milieu, das so etwas verbreitet, zurückweicht, wenn Gegendruck kommt, wenn Polizei und Staatsanwaltschaft reagieren", sagte Klein der "Rheinischen Post" (Mittwoch).
Von dem möglichst bald auf den Weg zu bringenden Gesetz gegen Hass und Hetze im Internet erhoffe er sich "entscheidende Erfolge", weil es dann leichter sei, die Identität von Menschen herauszufinden, die Antisemitismus verbreiten, so Klein.
Richtergesetz überarbeiten
Er forderte den Gesetzgeber außerdem dazu auf, das Richtergesetz zu überarbeiten: "Wir müssen es schaffen, dass angehende Richter und Staatsanwälte schon in der Ausbildung für die Erscheinungsformen des Antisemitismus und das Versagen der Justiz im Nationalsozialismus sensibilisiert werden."
Die International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) definiert Antisemitismus als eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die als Hass ausgedrückt werden kann. Formen von Antisemitismus - verbal oder physisch - richten sich demnach gegen jüdische oder als jüdisch vermutete Personen und/oder deren Eigentum, gegen Institutionen der jüdischen Gemeinschaft sowie religiöse Einrichtungen. Diese Definition ist rechtlich nicht bindend. (kna)