Disziplinarverfahren gegen Klagemauer-Rabbiner gefordert

Diskussion um Wahlkundgebung

Der Ausschuss für den öffentlichen Dienst in Israel hat Disziplinarmaßnahmen gegen den Rabbiner der Klagemauer empfohlen. Es geht um einen möglichen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot.

Juden an der Klagemauer / © Jim Hollander (dpa)
Juden an der Klagemauer / © Jim Hollander ( dpa )

Schmuel Rabinowitz soll im Wahlkampf um das Bürgermeisteramt in Jerusalem gegen das Neutralitätsgebot im öffentlichen Dienst verstoßen und eine Wahlkundgebung für den heutigen Amtsinhaber Mosche Leon auf dem Vorplatz der Heiligen Stätte erlaubt haben, berichtet die Zeitung "Haaretz" (Donnerstag).

Demnach hatten die Veranstalter vorab im Internet ihre Absicht bekanntgemacht, Leon auch aus religiösen Gründen gegen seinen Rivalen Ofer Berkowitz zu unterstützen.

Verbot politischer Propaganda

Ende 2018 hatte das reformjüdische "Israel Religious Action Center" (IRAC) Beschwerde gegen Rabinowitz eingereicht. Das israelische Gesetz verbietet Beschäftigten im öffentlichen Dienst, an politischer Propaganda im Rahmen der Parlamentswahlen sowie bei Wahlen kommunaler Ämter teilzunehmen.

Das Gesetz gilt auch für Rabbiner, die ihr Gehalt oder Teile davon vom Staat beziehen. Der Ausschuss für den öffentlichen Dienst hatte kürzlich angekündigt, Beschwerden wegen unerlaubter politischer Propagandatätigkeiten zur Überprüfung an Generalstaatsanwalt Avichai Mandelblit weiterzureichen.


Quelle:
KNA