Keine Genehmigung für jüdische Opfer am Tempelberg

Biblische Riten an Jom Kippur verboten

Eine jüdische Aktivistengruppe ist mit dem Anliegen gescheitert, zum jüdischen Versöhnungstag Jom Kippur Schlachtopfer auf dem Tempelberg in der Jerusalemer Altstadt durchführen zu dürfen. Die Gruppe wollte biblische Opferriten durchführen.

Tempelberg bei Nacht / © Jim Hollander (dpa)
Tempelberg bei Nacht / © Jim Hollander ( dpa )

Die Jerusalemer Polizei lehnte ein entsprechendes Gesuch unter Verweis auf eine Regierungsentscheidung von 1967 ab, wie die Zeitung "Jerusalem Post" (Montagabend) berichtete.

Schlacht- und Brandopfer verboten

Die Aktivisten der Organisation "Rückkehr zum Berg", die sich für die Errichtung eines dritten jüdischen Tempels anstelle des Felsendoms und der Al-Aksa-Moschee einsetzen, wollten zum Jom Kippur biblische Opferriten durchführen, darunter Schlacht- und Brandopfer.

Im Frühjahr hatte die Polizei jüdischen Tempelberg-Aktivisten erlaubt, in unmittelbarer Nähe zur Klagemauer und dem Tempelberg eine rituelle Schlachtung zum Pessachfest durchzuführen. Ein Schlachtopfer auf dem Tempelberg, wie von den Aktivisten seit Jahren gefordert, lehnte die Polizei auch in diesem Jahr ab.

Tempelberg eine wichtige heilige Stätte

Der Tempelberg ist für Juden, Muslime und Christen eine wichtige Heilige Stätte. Bis zur Zerstörung durch die Römer im Jahr 70 befand sich an dieser Stelle der jüdische Tempel, zentrales Heiligtum Israels. Viele biblische und religiöse Überlieferungen wie die Erschaffung Adams und Evas, die Opferung Isaaks oder aufseiten des Islam die Himmelsreise Mohammeds sind mit dem Ort verbunden.

Der geltende Status quo gestattet Nichtmuslime den Besuch, das öffentliche Gebet auf dem Tempelberg ist Muslimen vorbehalten. An Besuchen nationalistischer Israelis auf dem Tempelberg sowie an jüdischen Forderungen nach Gebetsrechten auf dem Tempelberg entzündete sich in der Vergangenheit wiederholt teils gewalttätiger Protest von Palästinensern.

Der höchste jüdische Feiertag Jom Kippur fällt in diesem Jahr auf den 19. September. Vom Sonnenuntergang des Vorabends bis zum Sonnenuntergang des Feiertags gilt nach jüdischem Religionsrecht strenge Abstinenz. (KNA)


Das Schächten von Schafen während des islamischen Opferfestes gilt als religiöses Gebot / © Martin Schutt (dpa)
Das Schächten von Schafen während des islamischen Opferfestes gilt als religiöses Gebot / © Martin Schutt ( dpa )
Quelle:
KNA
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