Bundeszuschuss für Zentralrat der Juden steigt

Größere finanzielle Unterstützung

Der Zentralrat der Juden erhält mehr staatliche Unterstützung. Der jährliche Bundeszuschuss soll von derzeit 10 auf 13 Millionen Euro angehoben werden. Die Mittel sollen vor allem für Erinnerungsarbeit und gegen Antisemitismus eingesetzt werden.

 (DR)

Einen entsprechenden Vertrag unterzeichneten der Präsident des Zentralrats, Josef Schuster, seine beiden Stellvertreter Abraham Lehrer und Mark Dainow sowie Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) am Freitag in Berlin. Der Vertrag tritt laut Ministerium nach der Ratifizierung durch ein Bundesgesetz in Kraft.

Vor wachsenden Herausforderungen

Seehofer erklärte, dass der Zentralrat sich wachsenden Herausforderungen stellen müsse. "Auch der gestiegene Antisemitismus in der Gesellschaft gibt mir Anlass zur Sorge", so Seehofer. Wer jüdische Bürger bedrohe, bedrohe alle Bürger. Zentralratspräsident Schuster sprach von einem guten Tag für die jüdische Gemeinschaft.

Der Zentralrat wolle wachsendem Antisemitismus vor allem durch Aktivitäten im Bildungsbereich begegnen.

Wie es aus dem Innenministerium weiter hieß, sind die Mittel vor allem für das Engagement des Zentralrats für Erinnerungsarbeit und Integration und gegen Antisemitismus gedacht. Der Zentralrat der Juden ist nach seinem Selbstverständnis für alle Richtungen innerhalb des Judentums offen, so die Mitteilung aus dem Ministerium weiter.

Union und SPD hatten sich im Koalitionsvertrag auf eine Erhöhung der Zuwendungen des Bundes für den Zentralrat geeinigt.

Staatsvertrag zwischen Regierung und Zentralrat

Der erste Staatsvertrag zwischen Regierung und Zentralrat wurde 2003 unterzeichnet. Darin steht, dass die Bundesregierung zur Erhaltung und Pflege des deutsch-jüdischen Kulturerbes, zum Aufbau einer jüdischen Gemeinschaft und zu den integrationspolitischen und sozialen Aufgaben des Zentralrats beiträgt.

Dazu gehört auch, dass sie den Zentralrat "bei der Erfüllung seiner überregionalen Aufgaben sowie den Kosten seiner Verwaltung" finanziell unterstützt. Im Ursprungsvertrag lagen die Leistungen bei jährlich drei Millionen Euro.

Der Zuschuss wird im Vertrag als "Staatsleistung" bezeichnet. Davon zu unterscheiden sind allerdings die sogenannten altrechtlichen Staatsleistungen an die Kirchen, die bereits vor Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung von 1919 gezahlt wurden.

Diese beruhen zu einem Teil auf Entschädigungen für im 19. Jahrhundert enteignete Kirchengüter und werden heute von den Bundesländern an die beiden großen Kirchen gezahlt. Jährliche Zuschüsse fließen - in erheblich geringerem Umfang - auch an jüdische Gemeinden.


Quelle:
KNA