Die Freiheit von Forschung und Bildung über den Holocaust und die polnisch-jüdischen Beziehungen während und nach dem Völkermord dürften nicht behindert werden, hieß es in einer Erklärung Yad Vashems.
Vorgesehene Haft gestrichen
Sechs Monate nach seiner Verabschiedung hat Polen das umstrittene Holocaust-Gesetz entschärft. Das Unterhaus strich am Mittwoch laut polnischen Medienberichten die im Gesetz vorgesehene Haft von bis zu drei Jahren aus dem Strafenkatalog. Die Änderung erfolgte auf Antrag von Ministerpräsident Mateusz Morawiecki.
Die Strafbestimmungen könnten vom Zweck des ursprünglichen Gesetzes ablenken, "den guten Namen Polens und die historische Wahrheit zu verteidigen", begründete Morawieckis Sprecher Michal Dwirczyk den Vorstoß im polnischen "Radio One". Zivile Maßnahmen seien der geeignetere Weg zur Errichung dieses Ziels.
Bislang sah das am 1. März in Kraft getretene Gesetz neben Geldstrafen auch bis zu drei Jahre Haft vor, wenn jemand unter anderem "öffentlich und entgegen den Fakten" dem polnischen Volk oder Staat die Verantwortung oder Mitverantwortung für von Nazi-Deutschland begangene Verbrechen zuschreibt.
Scharfe Kritik
Die Verabschiedung des Gesetzes hatte für scharfe Kritik aus Israel, den USA und der Ukraine gesorgt. Die israelische Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem warnte, das Gesetz verharmlose den Anteil der Komplizenschaft von Teilen der polnischen Bevölkerung bei Verbrechen gegen Juden entweder direkt oder indirekt. Kritiker befürchten zudem, die Vorschrift könne Holocaust-Überlebende und Forscher hindern, an die Beteiligung von Polen am deutschen Völkermord an den Juden zu erinnern.
Am Dienstag hatte die "Internationale Vereinigung jüdischer Anwälte und Richter" Polens Verfassungsgericht aufgefordert, das Gesetz niederzuschlagen. Es verletze erheblich das Recht auf Meinungsäußerungsfreiheit und schade Polen und seinen Beziehungen zum Judentum. Staatspräsident Andrzej Duda hatte das Gesetz bereits bei seiner Unterzeichnung im Februar dem Verfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt.