Positive Reaktionen auf Urteil zu rituellen Schlachtungen

"Kein Problem damit"

Zum jüngsten Urteil zu rituellen Schlachtungen kommen positive Reaktionen von jüdischer Seite. "Wir haben kein Problem mit diesem Urteil", betonte der Präsident der Europäischen Rabbinerkonferenz, Oberrabbiner Pinchas Goldschmidt.

EuGH spricht Urteil zu rituellen Schlachtungen / © Hani Al-Ansi (dpa)
EuGH spricht Urteil zu rituellen Schlachtungen / © Hani Al-Ansi ( dpa )

Er äußerte sich gegenüber der Deutschen Welle. Ähnlich formulierte der stellvertretende Generalsekretär des Jüdischen Weltkongresses, Maram Stern. Er nannte das Urteil unproblematisch. Der Gerichtshof unterstreiche "ausdrücklich das Recht der Religionsgemeinschaften auf das Schächten", sagte er der Deutschen Welle.

"Dass dieses Recht gewissen Standards genügen muss, insbesondere auch im Hinblick das Tierwohl, ist nichts Neues. Das wird im Übrigen beim koscheren Schlachten sowieso verlangt. Wichtig für uns Juden ist, dass das rituelle Schächten nicht mit falschen Argumenten ganz untersagt wird." Hier habe die EU eine "wichtige Wächterfunktion".

Urteil des Europäischen Gerichtshofes

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte am Dienstag seine Entscheidung veröffentlicht, wonach rituelle Schlachtungen ohne Betäubung nur in zugelassenen Schlachthöfen vorgenommen werden dürfen. Der EuGH hatte betont, dass die in dem Urteil genannte Verpflichtung nicht die Religionsfreiheit beeinträchtige. Durch die Regel würden rituelle Schlachtungen "lediglich" organisiert und Vorgaben etwa zum Tierwohl und der Gesundheit der Konsumenten gemacht. Die Vorgaben beschränkten deshalb nicht das Recht von Muslimen auf Religionsfreiheit, so der EuGH. Rituelle Schlachtungen fielen unter den Begriff "religiöser Ritus" und seien durch die EU-Grundrechtecharta geschützt.

Mehrere islamische Vereinigungen und Moschee-Dachverbände aus Belgien hatten die Region Flandern 2016 verklagt, weil sie das Schächten ohne Betäubung in temporären Schlachtstätten verboten hatte. Die Verbände argumentierten, dass das Verbot gegen die Religionsfreiheit verstoße.

Rituelle Schlachtmethode

Zudem reichen die Kapazitäten der Schlachthöfe nach Angaben der muslimischen Interessenvertreter während des islamischen Opferfestes nicht aus. Dem EuGH zufolge betrifft dieses Problem jedoch nur eine kleine Zahl von Gemeinden in Flandern und beeinträchtigt damit nicht die Gültigkeit der aufgestellten Regel.

Das Schächten ist eine in Islam und Judentum vorgeschriebene rituelle Schlachtmethode, die den Verzehr von unblutigem Fleisch ermöglicht.

Dabei werden den Tieren die Halsschlagadern sowie die Luft- und Speiseröhre mit einem Schnitt durchtrennt. Auf eine Betäubung wird verzichtet, so dass das Tier wegen des noch aktiven Kreislaufs vollständig ausbluten kann. Der Genuss von Blut ist in beiden Religionen verboten. In Deutschland ist das Schächten mit Blick auf die Religionsfreiheit unter Auflagen erlaubt.

 

Oberrabiner Pinchas Goldschmidt / © Heike Lyding (epd)
Oberrabiner Pinchas Goldschmidt / © Heike Lyding ( epd )
Quelle:
KNA
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