Pessachfest in Jerusalem

Behörden genehmigen rituelle Schlachtung

Zum jüdischen Pessachfest erhalten jüdische Tempelbergaktivisten in diesem Jahr mehr Rechte. Die Polizei erteilte einer Gruppe die Genehmigung, eine rituelle Schlachtung in unmittelbarer Nähe der Klagemauer durchzuführen.

Das jüdische Pessachfest / © Marie Accomiato (KNA)
Das jüdische Pessachfest / © Marie Accomiato ( KNA )

Wie die Zeitung Haaretz berichtet, soll die Feier des Pessachopfers im sogenannten Davidson-Zentrum zwischen der Klagemauer und dem Dungtor zur Jerusalemer Altstadt stattfinden und zwar an diesem Montag. Erwartet werden demnach Hunderte Anhänger der Tempelbergbewegung.

Erstmals hatte die Polizei im vergangenen Jahr die Durchführung einer rituellen Schlachtung vor der Hurvasynagoge im jüdischen Viertel der Jerusalemer Altstadt genehmigt. Das jüdische Pessachfest beginnt in diesem Jahr mit Sonnenuntergang des 30. März und endet am 7. April mit Anbruch der Dunkelheit.

"Wir versuchen alles"

Tempelbergaktivisten versuchen seit Jahren, ein Pessachopfer auf dem Tempelberg durchzuführen. "Wir versuchen, alles dafür zu tun, um voranzukommen und das Gebot des Pessachopfers an dem Platz durchzuführen, der dafür vorgesehen ist", zitiert die Zeitung aus einer Stellungnahme der Organisatoren. In der Zwischenzeit werde die Feier an dem von den Behörden dafür freigegebenen Ort durchgeführt.

Im vergangenen Jahr waren mehrere Aktivisten unter dem Verdacht festgenommen worden, die Durchführung eines Schlachtopfers auf der von der muslimischen Waqf-Behörde verwalteten heiligen Stätte geplant zu haben.

Immer wieder Streit um Tempelberg

Der Tempelberg ist für Juden, Muslime und Christen eine wichtige Heilige Stätte. Bis zur Zerstörung durch die Römer im Jahr 70 befand sich an dieser Stelle der jüdische Tempel, zentrales Heiligtum Israels. Zahlreiche biblische und religiöse Überlieferungen wie die Erschaffung Adams und Evas, die Opferung Isaaks oder aufseiten des Islam die Himmelsreise Mohammeds sind mit dem Ort verbunden.

An Besuchen nationalistischer Israelis auf dem Tempelberg sowie an jüdischen Forderungen nach Gebetsrechten entzündete sich in der Vergangenheit wiederholt teils gewalttätiger Protest von Palästinensern.

Gerichtsentscheid zu Brotverbot

Währenddessen traf auch das Oberste Gericht das Landes eine Entscheidung mit Blick auf das Pessachfest: Nichtjüdische und nichtreligiöse Patienten in israelischen Krankenhäusern müssen während des Festes weiterhin auf gesäuerte Lebensmittel wie Brot verzichten. Das Gericht wies eine Petition israelischer Menschenrechtler gegen die erzwungene Einhaltung religiös-jüdischer Speisevorschriften in Gesundheitseinrichtungen zurück, wie "Haaretz" berichtete.

Die Petition der Menschenrechtsorganisation "Adalah" hatte gefordert, auch während des jüdischen Pessachfests Zugang zu gesäuerten Lebensmitteln wie Brot zu ermöglichen. Die gegenwärtige Politik verletze das Prinzip der Nichtdiskriminierung aufgrund von Nationalität und Religion und stelle einen unzulässigen religiösen Zwang sowie eine Missachtung der Bedürfnisse nichtjüdischer Bürger dar.

Zugangskontrollen in der Kritik

Unter anderem kritisierte die Organisation die umfassenden Zugangskontrollen zu Krankenhäusern, um das Mitbringen gesäuerter Speisen zu verhindern, als ungesetzlich.

Der Staat argumentierte laut Zeitung in seiner Stellungnahme, das generelle Mitbringverbot für Gesäuertes sei eine angemessene Einschränkung zugunsten jener, die sich an die strengen Speisevorschriften halten. Der Schaden für Personen, die sich nicht an die Speisevorschriften halten, sei auch deshalb gering, weil das Verbot nur für die kurze Dauer des Pessachfestes gelte.

Der Entscheid zeige, dass religiöse Kräfte in Israel der Gesellschaft zunehmend ihre strikten Ansichten aufzwängen, kritisierte der die Petition mitunterzeichnende Meretz-Abgeordnete Mossi Raz laut Bericht.

 

Samaritanische Priester zelebrieren das Ritual des Lammschlachtens  / © Yaniv Nadav (KNA)
Samaritanische Priester zelebrieren das Ritual des Lammschlachtens / © Yaniv Nadav ( KNA )
Quelle:
KNA