Beschneidungsgesetz passiert auch Bundesrat

Letzte Hürde genommen

Das Beschneidungsgesetz hat die letzte Hürde genommen. Am Freitag entschied der Bundesrat, keinen Einspruch gegen das Gesetz einzulegen, das religiös motivierte Beschneidungen bei Juden und Muslimen erlaubt.

Beschneidungsgesetz kommt (KNA)
Beschneidungsgesetz kommt / ( KNA )

Damit können jüdische und muslimische Eltern ihre Jungen nach religiöser Tradition beschneiden lassen, sofern das Ritual nach den Regeln ärztlicher Kunst erfolgt. In den ersten sechs Monaten darf dies auch ein religiöser Beschneider den Eingriff vornehmen.

Der Bundestag hatte dem Regierungsentwurf am Mittwoch mit großer Mehrheit zugestimmt. Eine alternative Vorlage, die die Beschneidung erst ab dem 14. Lebensjahr und nur mit Zustimmung des Betroffenen erlauben wollte, fand keine Mehrheit.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) äußerte sich erleichtert. «Damit ist die wichtigste gesellschaftspolitische Debatte des Jahres 2012 zu einem guten Abschluss gekommen», so die Ministerin. "Es ist gut, wenn die Religionsgemeinschaften nach einem sicherlich aufwühlenden Sommer nun mit dem Gefühl in das Jahr 2013 gehen können, in Deutschland willkommen zu sein."

Nach den "Regeln der ärztlichen Kunst"

Mit dem Gesetz erlaubt der Gesetzgeber Eltern nun ausdrücklich, im Rahmen des Sorgerechts unter bestimmten Voraussetzungen in die Beschneidung ihrer männlichen Nachkommen einzuwilligen. Der Gesetzgeber betont, dass Eltern selbst darüber zu entscheiden haben, welcher Religionsgemeinschaft ihr Kind angehören soll.

Er verlangt aber, dass die Beschneidung künftig nach den "Regeln der ärztlichen Kunst" und einer umfangreichen Aufklärung der Eltern stattfinden muss. Ferner haben die Eltern, wie bei allen Erziehungsentscheidungen, den Kindeswillen in ihre Entscheidung mit einzubeziehen. Sollte im Einzelfall das Kindeswohl gefährdet sein, ist von der Beschneidung abzusehen. Zudem verlangt die Regelung von religiösen Beschneidern eine entsprechende Ausbildung.

Jahrtausende altes Ritual

Der Gesetzgeber sah sich zum Handeln gedrängt, nachdem das Landgericht Köln im Mai die Beschneidung in einem Einzelfall als strafbare Körperverletzung gewertet hatte. Das von der bisherigen Rechtsprechung abweichende Urteil führte zu einer tiefgreifenden Verunsicherung unter den Juden und Muslimen in Deutschland.

Vertreter beider Religionsgemeinschaften begrüßten, dass der Gesetzgeber nun Rechtssicherheit geschaffen habe. Das Jahrtausende alte Ritual ist für die soziale und religiöse Zugehörigkeit von Juden und Muslimen entscheidend.

 


Quelle:
KNA , epd