TU Berlin schließt Gebetsraum

Zur Neutralität verpflichtet

Die Technische Universität (TU) Berlin bietet ab März keine Gebetsräume mehr an. Die Einrichtung sei zur Neutralität verpflichtet. "Religion ist Privatsache", heißt es weiter.

Hände beim Gebet / © Friso Gentsch (dpa)
Hände beim Gebet / © Friso Gentsch ( dpa )

TU-Präsident Christian Thomsen teilte in einem unter anderem auf der Homepage veröffentlichten Infobrief (Lesen Sie hier den Infobrief im Wortlaut) mit, dass die zwei bisher zur Verfügung gestellten Räume im TU-Hauptgebäude ab 14. März wieder anderweitig genutzt werden sollen.

Als eine aus Steuermitteln finanzierte, öffentlich-rechtliche Einrichtung sei die Hochschule in Bezug auf Konfession, Religion und Glaubensrichtung zur Neutralität verpflichtet.

Grundsatz der Trennung von Staat und Kirche

Ein entsprechender Beschluss sei vom Präsidium bereits im Januar gefällt worden, hieß es weiter. Die Neutralität sowie der Grundsatz der Trennung von Staat und Kirche "haben uns zu dem Entschluss geleitet, künftig unsere Räumlichkeiten für die aktive Religionsausübung, zu denen Gottesdienste, Messen oder das Freitagsgebet gehören, nicht mehr zur Verfügung zu stellen", hieß es in dem offenen Infobrief weiter.

Auch würden nicht mehr Räume und Flächen der Universität vermietet oder kostenfrei geöffnet, in denen sich Gruppen zum Gebet oder zu religiösen Ritualen versammeln wollen. "Dies gehört nicht zum Aufgabenspektrum einer Universität", erklärte der Präsident. Eine staatliche Universität sei ein weltanschaulich neutraler und unparteiischer Ort, an dem der wissenschaftliche Diskurs im Mittelpunkt stehe. "Er ist kein Ort für die Religionsausübung. Religion ist Privatsache", schreibt Thomsen.

Religionshäuser außerhalb des Campus' nutzen

Kulturelle und religiöse Vielfalt würden aber weiter gefördert, versicherte der Hochschulpräsident. Es stehe dem Einzelnen frei, Religionshäuser außerhalb des Campus zu nutzen. Zahlreiche Angebote für viele Religionsgemeinschaften gebe es auch im Umfeld der TU, fügte er hinzu.

Thomsen versicherte, dass die Entscheidung mit den Betroffenen und externen Sachverständigen ausführlich besprochen und vorbereitet worden sei. Einen Zusammenhang mit der Schließung von Gebetsräumen an anderen deutschen Universitäten wie an der TU Dortmund und der Universität Duisburg-Essen gebe es nicht.


Quelle:
epd