Gericht untersagt muslimische Feier an Karfreitag

An Karfreitag wird nicht getanzt

Das Verwaltungsgericht Köln hat eine muslimische Beschneidungsfeier am Karfreitag untersagt. Die Richter bestätigten eine Verfügung der Stadt Köln, wonach ein Veranstalter am christlichen Feiertag keinen größeren Saal für die Feier vermieten darf.

Justitia verkörpert die Gerichtsbarkeit (dpa)
Justitia verkörpert die Gerichtsbarkeit / ( dpa )

Das islamische Fest mit Gesang und Tanz habe auch unterhaltenden Charakter, was dem Wesen des Karfreitags nicht entspreche und grundsätzlich gegen das Feiertagsgesetz verstoße, so die Begründung.

Laut Gericht war im Konflikt zwischen einem ganz zentralen islamischen Fest und einem der höchsten christlichen Feiertage eine Abwägung vorzunehmen. Den Ausschlag gegeben habe, dass das Beschneidungsgesetz aus religiösen Gründen nicht unbedingt am Karfreitag gefeiert werden müsse. Demgegenüber sei der christliche Karfreitag kalendergebunden, weshalb ihm Vorrang einzuräumen sei.

Gegen den Beschluss kann laut Gericht innerhalb von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden. Darüber hätte dann das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen zu entscheiden.


Quelle:
KNA