Bischof Mussinghoff begrüßt Beschneidungsgesetz

"Elternrecht auf religiöse Erziehung gestärkt"

Erleichterung bei jüdischen und muslimischen Verbänden: Der Bundestag hat das von der Bundesregierung vorgelegte Beschneidungsgesetz beschlossen. Auch die Deutsche Bischofskonferenz befürwortet den Beschluss.

Religiös motivierte Beschneidung (KNA)
Religiös motivierte Beschneidung / ( KNA )

Nachdem der Deutsche Bundestag die religiöse Beschneidung von Jungen erlaubt hat, zeigt sich auch die Deutsche Bischofskonferenz erleichtert. Der Vorsitzende der Unterkommission für die religiösen Beziehungen zum Judentum, der Aacherner Bischof Dr. Heinrich Mussinghoff, äußerte sich folgendermaßen:

„Mit Erleichterung habe ich die Entscheidung des Deutschen Bundestages zur Beschneidung von Jungen aufgenommen. Das nun verabschiedete Gesetz bekräftigt das Recht der Eltern, in eine Beschneidung ihres männlichen Kindes einzuwilligen, wenn der Eingriff nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wird. Es ist zu begrüßen, dass damit die Rechtssicherheit in dieser sensiblen Angelegenheit wieder hergestellt und das Elternrecht auf religiöse Erziehung gestärkt wird.

Gleichzeitig dient der Verweis auf die Regeln der ärztlichen Kunst dem Schutz des Kindes. Diese Anliegen hat die Deutsche Bischofskonferenz in der öffentlichen Debatte, die durch das Urteil des Kölner Landgerichts vom 7. Mai 2012 (Az: 151 Ns 169/11) ausgelöst wurde, mit Nachdruck vertreten. Die bisweilen sehr emotional und polemisch geführte Debatte um die religiös motivierte Beschneidung von Jungen hat für erhebliche Irritationen in der jüdischen und muslimischen Gemeinschaft gesorgt. Ich hoffe, dass nach dieser Entscheidung die ungestörte Ausübung der Religionsfreiheit sichergestellt und von allen respektiert wird.“

"Dem Spuk nach dem Urteil des Kölner Landgerichts ein Ende gesetzt"

Auch die Vertreter der Religionsgemeinschaften reagierten nach dem Beschluss des Bundestags erleichtert. Der Präsident des Zentralrats der Juden, Dieter Graumann, sagte «Entscheidend für uns ist die politische Botschaft des Gesetzes, die heißt: Jüdisches und muslimisches Leben bleibt hier weiter willkommen.» Der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in Deutschland, Ayman Mazyek, zeigte sich ebenfalls zufrieden. «Endlich ist dem Spuk nach dem Urteil des Kölner Landgerichts ein Ende gesetzt worden», sagte er auf Anfrage.

Der Jüdische Weltkongress wertete die Regelung als Zeichen, «dass die Wiedergeburt jüdischen Lebens in Deutschland weitergehen darf und soll».

Bundestag mehrheitlich für den Entwurf

Für Juden und Muslime ist der Ritus wesentlicher Teil ihrer Religion. Nachdem das Kölner Landgericht im Mai die Beschneidung in einem Einzelfall als Körperverletzung gewertet hatte, sah sich der Gesetzgeber zum Handeln gedrängt. Mit einer fraktionsübergreifenden Mehrheit hatte der Bundestag den traditionellen religiösen Ritus der Beschneidung am Mittwoch auf eine rechtliche Grundlage gestellt.

Nach einer zweistündigen Debatte votierten bei der namentlichen Abstimmung 434 von 580 Abgeordneten für den Regierungsentwurf, 100 stimmten dagegen, und 46 enthielten sich der Stimme. Ein alternativer Gruppenentwurf wurde mit 462 Stimmen abgelehnt. Dieser wollte die Beschneidung erst ab dem 14. Lebensjahr erlauben.

Kindeswohl darf nicht gefährdet werden

Eltern haben künftig «das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt» wird.

Allerdings darf dadurch das Kindeswohl nicht gefährdet werden. In den ersten sechs Monaten können wie in Israel eigens ausgebildete Beschneider den Eingriff vornehmen.

Der Regierungsentwurf folgt bei der Abwägung der Grundrechte der vorherrschenden Rechtsauffassung und betont das Erziehungsrecht der Eltern, das die Religionsfreiheit umfasst. «In unserem modernen und säkularen Staat ist es nicht die Aufgabe des Staates, die Erziehung des Kindes vorzunehmen», sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) Der von einer Gruppe von 66 Abgeordneten getragene alternative Entwurf hob demgegenüber stärker auf die körperliche Unversehrtheit des Kindes ab.

Prinzip der religiösen Toleranz

Unions-Fraktions-Vize Johannes Singhammer (CSU) wertete die Regelung als «in Form gegossene Toleranz» und als «wichtigen Beitrag für den inneren Frieden in Deutschland». Er wahre das Kindeswohl durch medizinisch fachgerechte Durchführung, eine umfassende Aufklärung und die Beachtung des Kindeswillens.

Marlene Rupprecht (SPD) betonte im Sinne des Alternativvorschlags, dass das Elternrecht «ein Verantwortungs- und kein Verfügungsrecht» sei. Nach Stand der Wissenschaft sei die Beschneidung ein risikobehafteter irreversibler Eingriff. Diana Golze (Die Linke) sagte, für sie könnten die Rechte des Kindes nicht dort aufhören, «wo Religion anfängt».

SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier betonte demgegenüber, dass das Kindeswohl auch religiöse und soziale Zugehörigkeit und Identität einschließe. Er fühle sich zudem «unwohl» bei der Vorstellung, «dass ausgerechnet wir Deutschen Juden beibringen, was Kindeswohl ist». Das Prinzip der religiösen Toleranz bleibe ein Kern des großen Erbes der Aufklärung.


Religiös motivierte Beschneidung: Religionsfreiheit vor Recht auf Unversehrtheit? (dapd)
Religiös motivierte Beschneidung: Religionsfreiheit vor Recht auf Unversehrtheit? / ( dapd )
Quelle:
KNA , DR , DBK