Gläubiger Muslim durfte Kopfbedeckung vor Gericht aufbehalten

Keine Missachtung des Gerichts

Zeugen dürfen vor Gericht eine religiöse Kopfbedeckung tragen. Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Dienstag in Straßburg entschieden. Die Richter gaben damit der Klage eines Muslims aus Bosnien-Herzegowina Recht.

Muslima vor Gericht / © Karl-Josef Hildenbrand (dpa)
Muslima vor Gericht / © Karl-Josef Hildenbrand ( dpa )

Der Muslim war als Zeuge in einem Verfahren geladen worden, vom Richter dann aber des Saals verwiesen worden, weil er sich weigerte, seine Gebetsmütze abzusetzen. Dies verbiete ihm seine Religion, so der Mann.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sah in dem Verweis und der später verhängten Geldstrafe eine "für eine demokratische Gesellschaft unnötige Einschränkung der Religionsfreiheit". Der Mann habe keineswegs aus mangelndem Respekt vor dem Gericht, sondern nur aufgrund seiner religiösen Überzeugung die Mütze aufbehalten.

Richter: Muslim missachtet nicht die Justiz

Der Gläubige war im September 2012 in einem Prozess in Bosnien-Herzegowina als Zeuge geladen. Der Prozess drehte sich nach EGMR-Angaben um einen Terroranschlag auf die US-Botschaft in Sarajewo im Jahr zuvor. Ein Angehöriger einer wahhabitisch-salafistischen Gruppe wurde letztlich schuldig gesprochen, zwei andere Angeklagte freigesprochen. Alle Angeklagten weigerten sich, vor dem Gericht aufzustehen, und wurden dafür aus dem Gerichtssaal entfernt. Sie hatten zu verstehen gegeben, dass sie das weltliche Gericht nicht anerkannten.

Der Zeuge, der derselben religiösen Gruppe zugehörte, weigerte sich hingegen nicht aufzustehen. Dies werteten die Straßburger Richter als wichtigen Beleg, dass er die Justiz nicht missachtete. Vor diesem Hintergrund deutete der EGMR die Weigerung, die Kopfbedeckung abzunehmen. Das Handeln könne glaubhaft als reiner Ausdruck religiöser Pflichterfüllung verstanden werden.

Richter: Personen in öffentlichen Ämtern sind ein anderer Fall

Zugleich betonten die Straßburger Richter, dieser Fall unterscheide sich grundlegend von Situationen, in denen Personen in öffentlichen Ämtern religiöse Kopfbedeckungen oder andere Zeichen ihrer Religion tragen wollten. Hier hatte der Gerichtshof für Menschenrechte bereits mehrfach entschieden, dass der Staat zur Wahrung weltanschaulicher Neutralität das Tragen religiöser Symbole einschränken könne, etwa bei Richtern, Professorinnen oder Lehrerinnen. Der Staat habe hier großen Gestaltungsspielraum.

Die aktuelle Entscheidung erging mit sechs zu eins Richterstimmen. Der bosnische Staat muss dem Mann, der einer wahhabitsch-salafistischen Richtung zugerechnet wird und wegen des Vorfalls 30 Tage in Haft saß, nun 4.500 Euro Schadenersatz zahlen.


Quelle:
KNA , epd