Thema Religionsfreiheit hat Konjunktur

"Jeder soll nach seiner Fasson selig werden"

Muss der Islam mit dem Grundgesetz vereinbar sein, wie die AfD es fordert? Die rechtspopulistische Partei hat die Debatte über die Religionsfreiheit wieder angeheizt. Einfache Antworten gibt es nicht.

Autor/in:
Christoph Arens
Kirche und Moschee / © Harald Oppitz (KNA)
Kirche und Moschee / © Harald Oppitz ( KNA )

Sollen Imame auf Deutsch predigen müssen? Sollen Moscheen staatlich überwacht werden? Darf die katholische Kirche wiederverheirateten Geschiedenen eine Anstellung als Organist oder Chefarzt verwehren? Und dürfen Juden und Muslime neu geborene Jungen beschneiden und damit ihre körperliche Integrität beeinträchtigen?

Was Religionen dürfen und wie weit ihre Freiheit im modernen Staat geht, ist derzeit wieder in der Debatte - nicht zuletzt durch die AfD und durch islamistische Bewegungen. Fest steht: Deutschland wird säkularer und religiös vielfältiger.

Ein Drittel ist religionslos

Zwar gehören noch weniger als zwei Drittel der Bevölkerung einer christlichen Kirche an. Doch ein Drittel ist religionslos, vier Millionen Muslime leben in Deutschland, das Judentum wächst wieder und auch an den Rändern der Großkirchen wird die Landschaft bunter, etwa durch evangelikale Christen. Ob Muezzinrufe oder Kirchenglocken, Kreuze in Klassenzimmern oder das Schächten von Tieren: Zwangsläufig müssen viele Dinge neu ausgehandelt werden.

Laut Grundgesetz ist die Religionsfreiheit in Deutschland ein Grundrecht: "Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich", heißt es in Artikel vier. Der Staat ist zu weltanschaulicher Neutralität verpflichtet. Auch die Europäische Menschenrechtskonvention und die Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen verlangen Religionsfreiheit.

"Cuius regio, eius religio"

Bis es dazu kam, haben viele Länder eine lange, schmerzvolle Geschichte mit religiösen Konflikten erlebt. In Deutschland etwa brachte der 30-jährige Krieg (1618-1648), der vor allem zwischen protestantischen und katholischen Mächten geführt wurde, das Land an den Abgrund. Es reifte die Erkenntnis, dass keine Konfession ihren Wahrheitsanspruch mit Gewalt und Zwang durchsetzen darf.

"Cuius regio, eius religio" hieß das im Westfälischen Frieden vereinbarte Prinzip. Untertanen mussten der Religion ihres Herrschers folgen, auch wenn Milde gefordert war. Dennoch wurden Andersgläubige häufig vertrieben, um eine religiös einheitliche Bevölkerung zu erreichen. Die Ideen der Aufklärung konnten sich nur in wenigen Territorien durchsetzen. Berühmt die Aussage des preußischen Königs Friedrich II.: "Hier muss ein jeder nach seiner Fasson selig werden."

Besonders schwer hatten es die Juden. Zwar erhielten sie mit dem Preußischen Judenedikt von 1812 den Status von preußischen Staatsbürgern. Doch wurden ihre Rechte immer wieder beschnitten - bis hin zur völligen Entrechtung während der NS-Zeit.

Das Grundgesetz und die darauf basierende Rechtsprechung definieren Religionsfreiheit in einem weiten Sinn: Die Bürger haben das Recht, eine Religion oder Weltanschauung zu haben, sie zu wechseln oder keiner Religion anzugehören. Sie haben auch das Recht, nach diesen Überzeugungen zu leben und sie öffentlich zu zeigen.

Staat muss sich aus Glaubensinhalten heraushalten

Im Streit über das Arbeitsrecht der Kirchen haben hohe Gerichte darüber hinaus festgelegt, dass der Staat nicht das Recht habe, einer Religionsgemeinschaft vorzuschreiben, was sie glauben darf. "Einer Religionsgemeinschaft ist es auch unbenommen, ihre Glaubensüberzeugung als die einzig wahre, jede andere dagegen als irrig zu betrachten", schrieb der frühere Bundesverfassungsrichter Dieter Grimm kürzlich in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".

Aus den Inhalten muss sich der Staat also heraushalten. Davon zu unterscheiden ist allerdings die Frage, welche Verhaltensanforderungen an die Gläubigen der freiheitliche Staat hinzunehmen hat und welche er verbieten kann. "Kein Glaube muss mit dem Grundgesetz vereinbar sein, aber nicht alles, was ein Glaube fordert, darf unter dem Grundgesetz verwirklicht werden", fasst es der Jurist zusammen.

Schließlich könne die Ausübung der Religion mit anderen Grundrechten kollidieren, etwa mit der Menschenwürde, so Grimm. Bei Frauenrechten oder der Nicht-Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung gibt es zahlreiche Kontroversen. In solchen Fällen seien "Abwägungen zwischen den im Gesetz zum Ausdruck kommenden Belangen der Allgemeinheit und dem Grundrecht auf Religionsfreiheit nötig", folgert Grimm.


Quelle:
KNA