Was die Kirche meint, wenn sie von Ablass spricht

Der Gnadenschatz der Kirche

Der Ablasshandel ist von gestern, den Ablass gibt es aber auch heute noch in der katholischen Kirche. Gerade im Heiligen Jahr der Barmherzigkeit spielt er eine große Rolle, erklärt Jan Hendrik Stens aus der domradio.de-Theologieredaktion.

Jugendliche durchschreiten die Heilige Pforte im Petersdom / © EPA/Angelo Carconi (dpa)
Jugendliche durchschreiten die Heilige Pforte im Petersdom / © EPA/Angelo Carconi ( dpa )

domradio.de: Was meint Frauke Petry, wenn sie von modernen Ablasshandel spricht, der in der Flüchtlingskrise betrieben werden soll?

Jan Hendrik Stens (Theologie-Redaktion): Genau hat sie es nicht umschrieben. Es ging in dem Interview an der Stelle relativ hoch her. Ich verstehe es so, dass es ihr darum ging, dass das kirchliche Handeln in der Flüchtlingskrise weniger von Nächstenliebe, sondern mehr von der Inanspruchnahme staatlicher Mittel angetrieben sei und die Kirche ein Bild projiziere, wonach Integration lückenlos klappt.

domradio.de: Hat das denn etwas mit dem Ablass, den wir in der kirchlichen Bedeutung kennen, zu tun?

Stens: Ich würde sagen: Nein. Dabei geht es um das Seelenheil. Das Seelenheil ist immateriell. Es geht also nicht um trockene Kleidung oder ein Dach über dem Kopf. Sondern hier geht es um etwas anderes. Wenn wir auf den Beginn der Reformation schauen: Martin Luther hat ja vor allem den Ablasshandel kritisiert. Bei diesem Ablasshandel wurde ein Ablass gegen die Zahlung von bestimmten Summen gewährt. Und daran unter anderem hat sich die Reformation entzündet. Allerdings ist dieser Ablasshandel seit dem 16. Jahrhundert in der katholischen Kirche verboten. Heute muss niemand mehr für einen Ablass eine Summe zahlen. Das funktioniert auf eine völlig andere Art und Weise.

domradio.de: Im Kölner Dom dient im Heiligen Jahr der Barmherzigkeit das Westportal als Heilige Pforte. Das Durchschreiten dieser Pforte ist unter bestimmten Voraussetzungen mit einem vollkommenen Ablass verbunden. Wie sehen denn diese Voraussetzungen aus?

Stens: Vollkommener Ablass ist grundsätzlich von der Beichte zu unterscheiden. Bei der Beichte werden die Sünden vergeben, ein Ablass bedeutet der Nachlass sogenannter zeitlicher Sündenstrafen. Da gibt es Voraussetzungen: Einmal, dass man Beichten geht, also sein Gewissen erleichtert und seine Lossprechung bekommt. Außerdem gehört der Empfang der Heiligen Kommunion dazu. Und schließlich ein Gebet in der Meinung des Heiligen Vaters. Das alles zusammen mit dem Durchschreiten der Heiligen Pforte bewirkt einen vollkommenen Ablass.

domradio.de: Viele Menschen verstehen vermutlich gar nicht genau, was dieser Ablass zu bedeuten hat und wofür man den eigentlich benötigt. Kann man das irgendwie erklären?

Stens: Die meisten, die durch die Heiligen Pforten in Rom oder in den Ortskirchen laufen, denken sich nichts dabei. Ein Ablass bedeutet Nachlass zeitlicher Sündenstrafen. Das ist etwas anderes als das Vergeben von Sünden. Wenn ich sündige, dann richte ich einen Schaden an. Wenn mir diese Sünde vergeben ist, ist der Schaden dadurch nicht aus der Welt. Als Beispiel: Man spielt Fußball und dabei fliegt der Ball beim Nachbarn durch eine Fensterscheibe. Es tut einem leid, man entschuldigt sich. Der Nachbar nimmt die Entschuldigung an, aber die Scheibe ist noch kaputt.

Und jetzt tritt Jesus Christus ein und sagt: Ich zahle. Man kann es so ein bisschen wie eine Haftpflicht-Versicherung bezeichnen. Hier tritt der Gnadenschatz der Kirche ein. Die Heiligen zum Beispiel haben sehr viel Gnade erwirkt, viel mehr als der normale Mensch erwirken muss. Da gibt es also einen Gnadenüberschuss. Und aus diesem Schatz kann die Kirche diesen Nachlass zeitlicher Sündenstrafen unter bestimmten Voraussetzungen erwirken. Aber das ist schon seit dem 16. Jahrhundert nicht mehr an Zahlungen gebunden, sondern grundsätzlich an eine innere Einstellung. 

Das Gespräch führte Verena Tröster.


Quelle:
DR