Vatikan regelt Anwaltstätigkeit für Heiligsprechungsverfahren

Erstmals klare Vorgaben

Für die Anwälte in Selig- und Heiligsprechungsverfahren hat der Vatikan gesetzliche Regelungen erlassen. So dürfen etwa Mitarbeiter der Heiligsprechungskongregation, Kardinäle und Bischöfe künftig nicht mehr als Postulatoren tätig werden.

Versiegelte Dokumente / © Guillaime Poli (KNA)
Versiegelte Dokumente / © Guillaime Poli ( KNA )

Zudem werde die Zahl aktiver Fälle, die ein Postulator in Rom gleichzeitig behandeln darf, beschränkt, erläuterte der Präfekt der Kongregation, Kardinal Marcello Semeraro, dem Portal "Vatican News" (Freitag).

Was macht ein Postulator?

Ein Postulator soll alle relevanten Informationen zusammentragen, die für oder gegen die Selig- oder Heiligsprechung eines gestorbenen Katholiken sprechen. Dazu dokumentiert er Äußerungen der betreffenden Person, sammelt schriftliche wie mündliche Zeugnisse von Zeitzeugen und soll dies den Gläubigen bekannt machen. Zudem verwaltet er die Finanzen eines solchen Verfahrens.

Bisher gab es für diese Arbeit allenfalls Leitlinien und einen Codex, die aber beide von Postulatoren selbst erstellt worden waren. Das neue Dekret regelt die Arbeit des Postulators sowohl in der diözesanen Phase eines Falles wie auch in der römischen, wenn das Verfahren dem Vatikan übergeben wird.

Wer kann Postulator werden?

Postulator werden kann jeder "integre katholische Gläubige", der über genügend Kenntnisse in Theologie, Kirchenrecht und Geschichte verfügt und zudem die Arbeitsweise des Dikasteriums kennt. Postulatoren arbeiten im Auftrag einer Diözese, eines Ordens, einer Gemeinschaft, Pfarrei oder auch einzelner Gläubiger.

Am Ende seiner Ermittlungen beantragt der Anwalt die Anerkennung eines Martyriums, eines Wunders oder des heroischen Tugendgrades der betreffenden Person bei der Kongregation. Dort werden Verfahren und Ergebnisse mehrfach geprüft, beraten und am Ende dem Papst zur Entscheidung vorgelegt.


Quelle:
KNA