Malteserorden untersagt offizielle Messen im "alten Ritus"

Im privaten Rahmen noch erlaubt

Im Souveränen Malteserorden sollen künftig keine offiziellen Gottesdienste mehr im außerordentlichen Ritus, der sogenannten "Tridentinischen Messe", gefeiert werden. Dies geht aus einem Brief des Großmeisters des Ordens hervor.

Großmeister des Souveränen Malteserordens, Giacomo Dalla Torre / © Remo Casilli (KNA)
Großmeister des Souveränen Malteserordens, Giacomo Dalla Torre / © Remo Casilli ( KNA )

Über das Schreiben von Fra Giacomo Dalla Torre berichtete der Vatikanjournalist Edward Pentin am Dienstag. Eine Sprecherin des Malteserordens bestätigte der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) die Echtheit des Schreibens an die regionalen Oberen des Ordens, das auf Montag, 10. Juni, datiert ist.

Messfeiern im privaten Rahmen ausgenommen

Als oberster Garant für die Einheit des Souveränen Malteserordens habe er entschieden, dass "alle offiziellen liturgischen Feiern" des Ordens nach dem ordentlichen Ritus Papst Pauls VI. gefeiert werden sollen, schreibt Dalla Torre. Messfeiern im privaten Rahmen können Geistliche des Malteserordens aber nach wie vor auch im außerordentlichen Ritus zelebrieren, wie Sprecherin Marianna Balfour bestätigte.

Anfang Mai hatte das Generalkapitel des Malteserordens eine neue Führung gewählt. Dabei waren unter anderem der Italiener Dalla Torre als Großmeister und der Deutsche Albrecht von Boeselager als Großkanzler bestätigt worden. Bei den Beratungen des Kapitels, in denen es auch um eine Reform der Ordensverfassung ging, sei die Frage der Liturgie nicht eigens thematisiert worden, so Balfour.

Liturgiereform durch Papst Pauls VI.

Papst Benedikt XVI. hatte 2007 mit dem Erlass "Summorum pontificum" erlaubt, dass die katholische Messe in größerem Umfang als vorher auch im außerordentlichen Ritus gefeiert werden kann. Dieser war die bis zum Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965) übliche liturgische Form. Sie wurde mit der Liturgiereform Papst Pauls VI. 1970 abgelöst. Papst Johannes Paul II. hatte 1984 die Feier im außerordentlichen Ritus in Ausnahmefällen gestattet.

Der Erlass Benedikts XVI. regelt außerdem, dass innerhalb einzelner Gemeinschaften oder Institute, die "solche Feiern oft, für gewöhnlich oder ständig begehen" wollen, es Sache der höheren Oberen ist, "nach der Norm des Rechts und gemäß der Gesetze und Partikularstatuten zu entscheiden". Auf diesen Absatz beruft sich Dalla Torre als Oberer der Malteser, um nun die Feier im außerordentlichen Ritus zu untersagen.

 

Quelle:
KNA