Doch mehr Bischöfe zum Gespräch beim Papst geladen

Gruppenreise nach Rom

Zur Aussprache über die Frage der Kommunionzulassung für nichtkatholische Ehepartner werden neben den Kardinälen Marx und Woelki und Bischof Genn nun auch die Bischöfe Gerhard Feige und Karl-Heinz Wiesemann nach Rom reisen. 

Bischof Gerhard Feige  / © Jens Wolf (dpa)
Bischof Gerhard Feige / © Jens Wolf ( dpa )

Es werden immer mehr: Ein Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz bestätigte am Mittwoch, dass an dem mit Spannung erwarteten Gespräch über die Frage der Kommunionzulassung für nichtkatholische Ehepartner, das wohl im Mai im Vatikan geführt werden soll, neben den Kardinälen Reinhard Marx (München und Freising) und Rainer Maria Woelki (Köln) und dem Münsteraner Bischof Felix Genn auch die Bischöfe Gerhard Feige (Magdeburg) und Karl-Heinz Wiesemann (Speyer) teilnehmen werden.

Auch der Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz, Pater Hans Langendörfer SJ, wurde zu dem Treffen in den Räumen der Römischen Glaubenskongregation eingeladen. Die Einladung kommt vom Präfekten der Kongregation, Erzbischof Luis Ladaria. Wer alles von römischer Seite teilnehmen wird, ist bisher nicht bekannt - auch nicht, ob der Papst selbst dabei sein wird.

Feige und Wiesemann federführend

Feige und Wiesemann waren federführend an der Erarbeitung einer Handreichung beteiligt, die den Kommunionempfang für nichtkatholische Ehepartner in begründeten Einzelfällen zulassen soll. Über diesen mit großer Mehrheit verabschiedeten Text gibt es in der Bischofskonferenz unterschiedliche Meinungen. Feige leitet die Ökumenekommission, Wiesemann die Glaubenskommission der Deutschen Bischofskonferenz.

Eine Minderheit von sieben Ortsbischöfen, unter ihnen Kardinal Woelki, hatte sich unlängst in einem Brief an die zuständigen Behörden im Vatikan gewandt. Sie baten darin um Klärung, ob eine Frage dieser Tragweite von einer einzelnen Bischofskonferenz per Mehrheitsbeschluss entschieden werden könne. Diese Intervention der Minderheit löste Debatten aus, die am Montag beim Ständigen Rat der Bischöfe in Würzburg zur Sprache kamen.

Nach dem geltenden Kirchenrecht können Christen anderer Konfessionen nur in Notlagen und nur, wenn sie den katholischen Glauben an die Eucharistie teilen, zum Kommunionempfang zugelassen werden. Die im Februar beschlossene, aber noch nicht veröffentlichte Handreichung der Deutschen Bischofskonferenz legt den Begriff der Notlage theologisch weit aus. Papst Franziskus hat sich bislang noch nicht öffentlich dazu geäußert, ob er dieser Interpretation zustimmt.

Bischof Ipolt hofft auf Vatikan-Vermittlung

Der Görlitzer katholische Bischof Wolfgang Ipolt hofft im Streit um den Kommunionempfang evangelischer Ehepartner auf eine Schlichtung aus Rom. "Ich erhoffe mir, dass durch das Gespräch mit den zuständigen Verantwortlichen vor allem im Einheitsrat eine tragfähige und praktikable Lösung gefunden wird", sagte Ipolt der in Leipzig erscheinenden Kirchenzeitung "Tag des Herrn" (Donnerstag).

Ipolt erklärte, die sieben Unterzeichner des Briefes an den Vatikan hätten ihre Vorgehensweise offen in der Bischofskonferenz kommuniziert und selbstverständlich auch dem Vorsitzenden der Bischofskonferenz eine Kopie des Briefes zugesandt. Zugleich bedauerte er die Veröffentlichung des Schreibens, das vertraulich gewesen sei. 

Ipolt erklärte, es könne in der Frage nicht allein darum gehen, dass ein evangelischer Christ in seiner Heimatgemeinde zur Kommunion gehen könne. Er müsse es "dann auch zum Beispiel in Polen oder Italien tun dürfen". Der Bischof räumte ein, dass nach katholischem Kirchenrecht bereits jetzt auch Nicht-Katholiken, die sich in einer schweren Notlage befinden und das katholische Verständnis von Eucharistie teilen, die Kommunion empfangen dürften. "Meine Frage ist: Befindet sich ein konfessionsverschiedenes Ehepaar in einer schweren Notlage, weil sie in unserer Kirche nicht kommunizieren können?", so Ipolt.

Bischof Feige verteidigt geplante Regelung

Bischof Feige hat dagegen eine mögliche Zulassung nichtkatholischer Ehepartner zum Kommunionempfang verteidigt. Zugleich übte er in einem Gastbeitrag für die "Zeit"-Beilage "Christ & Welt" (Donnerstag) deutliche Kritik an den Bischöfen, die sich an den Vatikan gewandt hatten.

"Unsere Handreichung bewegt sich im Rahmen der gegenwärtigen theologischen und kirchenrechtlichen Möglichkeiten", schreibt Feige. Er verwies dabei unter anderem auf Papst Johannes Paul II., der in seiner Enzyklika "Ecclesia de eucharistia" festgehalten habe, dass bei einem "schwerwiegenden geistlichen Bedürfnis" Personen, die nicht in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stünden, ein Empfang der Kommunion ermöglicht werden könne.

Mit Blick auf die Kritiker der Handreichung schreibt Feige, es habe sich der Eindruck aufgedrängt, dass bei ihnen nicht "die mühevolle Suche nach einer verantwortbaren seelsorglichen Lösung für Einzelne" entscheidend gewesen sei, sondern die grundsätzliche Befürchtung, nicht mehr wahrhaft katholisch zu sein. Gezeigt habe sich das Bestreben, jede nur geringfügige Veränderung abwehren zu müssen".


Kardinal Marx / © Ottersbach (DR)
Kardinal Marx / © Ottersbach ( DR )

Kardinal Woelki (DR)
Kardinal Woelki / ( DR )

Bischof von Görlitz, Wolfgang Ipolt / © Harald Oppitz (KNA)
Bischof von Görlitz, Wolfgang Ipolt / © Harald Oppitz ( KNA )

Bischof Felix Genn / © Harald Oppitz (KNA)
Bischof Felix Genn / © Harald Oppitz ( KNA )

Bischof Karl-Heinz Wiesemann / © Harald Oppitz (KNA)
Bischof Karl-Heinz Wiesemann / © Harald Oppitz ( KNA )

Pater Hans Langendörfer / © Harald Oppitz (KNA)
Pater Hans Langendörfer / © Harald Oppitz ( KNA )
Quelle:
KNA