Landeskirche kritisiert "Gewissensprüfung" für getaufte Flüchtlinge

Keine Bewertung

Die Evangelische Kirche von Westfalen hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge aufgefordert, eine "Glaubens- oder Gewissensprüfung" von getauften Asylsuchenden zu unterlassen. Glaube könne nicht bewertet werden.

Taufe eines syrischen Flüchtlings in evangelischer Kirche / © Harald Oppitz (KNA)
Taufe eines syrischen Flüchtlings in evangelischer Kirche / © Harald Oppitz ( KNA )

Der Glaube sei eine innere Überzeugung, die nicht geprüft und bewertet werden könne, erklärte die Synode der 2,3 Millionen westfälischen Protestanten am Donnerstag in Bielefeld. Die Entscheidung über die Zulassung zur Taufe unterliege dem pastoralen Handeln der Pfarrer.

Wenn jemand getauft werden wolle, erhalte er außerdem zunächst eine Taufunterweisung, hieß es. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) stellt nach Angaben der evangelischen Kirche immer wieder die Glaubwürdigkeit von Konversionen zum christlichen Glauben in Frage.

Familiennachzug ermöglichen

Die Synode bekräftigte in einem Beschluss auch die Forderung, allen Flüchtlingen den Nachzug von Familienangehörigen zu ermöglichen. Als Familie zusammenleben zu dürfen, stehe laut Grundgesetz jedem Menschen zu. Dieses Recht dürfe einzelnen Gruppen nicht vorenthalten werden.

Der Familiennachzug wurde im Frühjahr 2016 für die Gruppe der subsidiär Geschützten für zwei Jahre ausgesetzt und wäre ab März 2018 wieder möglich. Betroffen von der Regelung sind vor allem Syrer, die oft nicht als politisch Verfolgte im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt werden, sondern als Bürgerkriegsflüchtlinge nur den untergeordneten Schutzstatus erhalten.

Abschiebung nach Afghanistan beenden

Kritik äußerte das Kirchenparlament auch an einer "manchmal jahrelange Kasernierung von Flüchtlingen in zentralen Unterkünften", dies verursache Verzweiflung, Perspektivlosigkeit und Gewalt. Die Unterbringung müsse frühestmöglich dezentral in den Kommunen erfolgen. Besorgt ist die westfälische Kirche über Ankündigungen der NRW-Landesregierung, ihre Mittel für die soziale Beratung Geflüchteter um 17 Millionen Euro zu kürzen.

Abschiebungen nach Afghanistan müssten sofort beendet werden, weil dort weiterhin Bürgerkrieg und Terror herrschten, hieß es weiter. In einem weiteren Beschluss macht sich die Landessynode dafür stark, besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen sichere Passagen nach Europa zu ermöglichen.


Quelle:
epd