Urteil zur Kunstfreiheit nach Liegestützen auf Altar

Was darf Kunst?

Tritt persönliches Eigentum in den Hintergrund, wenn es um Kunstfreiheit geht? Mit diesen Fragen hat sich das Landgericht Saarbrücken in einem Berufungsprozess gegen einen Videokünstler befasst.

Künstler Alexander Karle  / © Alexander Karle (dpa)
Künstler Alexander Karle / © Alexander Karle ( dpa )

Wer auf den Altar einer katholischen Kirche klettert, darauf 28 Liegestütze macht und einen Videofilm der Aktion öffentlich zeigt, macht sich nicht wegen Störung der Religionsausübung strafbar. Zu dieser Einschätzung ist am Montag das Landgericht Saarbrücken in einem Berufungsprozess gekommen. Es hob damit das Urteil des Amtsgerichts vom Januar gegen den Videokünstler Alexander Karle auf, der für diese Aktion zu einer Geldstrafe von 700 Euro verurteilt worden war. Anders als die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht betrachtete die Kammer die Aktion von Karle (39) als Ausübung seiner künstlerischen Tätigkeit und nicht als "beschimpfenden Unfug".

"Kunst ist das, was der Künstler als Kunst bezeichnet", erklärte Richter in seiner Begründung, "und es steht uns nicht an, Herrn Karle das abzusprechen" - ungeachtet dessen, ob diese Kunst gefalle oder provoziere. Bei der Aktion möge es sich zwar um Unfug gehandelt haben, aber es fehle in jedem Falle "der beschimpfende Charakter". Karle sei "dezent, ruhig und zurückhaltend" vorgegangen.

Des Hausfriedensbruchs schuldig gemacht

Allerdings habe sich der Angeklagte, als er im Januar 2016 über eine Kordel in den Altarraum der katholischen Basilika St. Johann stieg, des Hausfriedensbruchs schuldig gemacht. Dies sei auch nicht durch die Kunstfreiheit gedeckt. Deshalb sprach das Gericht eine Verwarnung aus, zudem erhielt Karle die Auflage, 500 Euro an eine Caritas-Jugendeinrichtung zu zahlen, und eine weitere Strafe von 500 Euro, falls er gegen die Bewährung verstoße.

"Der Richter hat sehr weise entschieden", kommentierte Alexander Karle das Urteil. Pastor Eugen Vogt, der seinerzeit Anzeige gegen den Künstler erstattet hatte, zeigte sich enttäuscht. Nach wie vor halte er die Aktion für "ein grob ungehöriges und missachtendes Verhalten".

Ein Film über Leistungsdruck

Im Gegensatz zu seiner Meldung von vergangener Woche, dass es sich bei seinem Film "Pressure to Perform" ("Leistungsdruck") nur um eine Videomontage gehandelt habe, blieb der Künstler am Montag vor Gericht bei seinem Geständnis vom ersten Prozess. "Ich wollte nur zeigen, wie widersprüchlich das Thema ist, was fiktiv oder real ist", begründete er auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur.


Quelle:
dpa