Debatte um Religionsbezug in Kieler Landesverfassung geht weiter

"Gott ist nicht verhandelbar"

Seit Monaten wird in Schleswig-Holstein über einen Gottesbezug in der Landesverfassung diskutiert. Für eine Einigung müssen noch dicke Bretter gebohrt werden, wie auch eine Veranstaltung am Mittwochabend in Kiel zeigte.

Autor/in:
Esther Geißlinger
Präambel des Grundgesetzes vor der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein / © Marcus Brandt (dpa)
Präambel des Grundgesetzes vor der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein / © Marcus Brandt ( dpa )

Den Faden nicht abreißen lassen: So umschrieb der Hamburger Erzbischof Stefan Heße die Veranstaltung, zu der die Initiative "Für Gott in Schleswig-Holstein" für Mittwochabend eingeladen hatte. Im Juli hatten deren Vertreter im Kieler Landtag Listen mit rund 42.000 Unterschriften abgegeben - allesamt Befürworter einer Gottesformel in der Landesverfassung. Die Gruppe, die mit Unterstützung der evangelischen wie katholischen Kirchen, der jüdischen und muslimischen Gemeinden des Landes von 18 Personen des öffentlichen Lebens initiiert wurde, feierte damit einen ersten Erfolg. Ob es hilft, das Ziel zu erreichen, bleibt fraglich - in den Fraktionen des Landtags bleiben die Meinungen über die vorgeschlagene Formulierung "Verantwortung vor Gott und den Menschen" geteilt.

Doppelt so viele Unterschriften wie notwendig

"Die Volksinitiative ist dem Landtag natürlich nicht verborgen geblieben. Es hat sich eindrucksvoll gezeigt, welche Bedeutung dieses Thema für die Bevölkerung hat", sagte der CDU-Fraktionsvorsitzende Daniel Günther bei der Podiumsrunde im Landeshaus, dem Sitz des Parlaments an der Kieler Förde. Vor den gut 200 Gästen des Abends lobten auch die Vertreter der anderen Fraktionen das Engagement der Initiative, die in kurzer Zeit doppelt so viele Unterschriften gesammelt hatte, wie notwendig gewesen wären. Aber "bei einer Gewissensentscheidung kann man sich nicht von der Menge bewegen lassen", so Ekkehard Klug (FDP).

Patrick Breyer (Piraten) erinnerte daran, dass seine Fraktion eine Volksabstimmung über die gesamte Verfassung vorgeschlagen hatte. Dabei hätte auch der Gottesbegriff einbezogen werden können. Die Piraten seien aber gegen die Formel. "Religion soll im Privatleben eine Rolle spielen, nicht in einer staatlichen Verfassung", sagte Breyer.

Bei SPD und Grünen gibt es sowohl Befürworter wie auch Gegner. Sozialdemokrat Jürgen Weber und der Grüne Bernd Voß sprachen sich für einen Kompromiss aus - dabei würde das Wort "Gott" durch einen neutralen Begriff ersetzt werden. Eine Mehrheit im Parlament zeichnet sich dafür nicht ab. "Gott ist für die Christdemokraten nicht verhandelbar", so Daniel Günther, der auch kirchenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion ist.

Parlament muss sich mit der Frage nach Gottesformel befassen

Ein wenig bedauernd fasste Bischof Gothart Magaard, der in der evangelischen Nordkirche für den Sprengel Schleswig und Holstein zuständig ist, zusammen: "So weit, dass wir heute die Lösungen präsentieren können, sind wir offenbar nicht." Die Initiative werde daher die weiteren Debatten aufmerksam verfolgen. Die gesammelten Unterschriften reichen dafür aus, dass das Parlament sich erneut mit der Frage nach einer Gottesformel befassen muss.

Findet sich bei einer erneuten Abstimmung des Landtags wieder keine Mehrheit, könnte die Initiative als zweiten Schritt ein Volksbegehren starten, für dessen Erfolg 80.000 Unterschriften nötig sind. Als dritter Schritt folgt ein Volksentscheid, bei dem 1,1 Millionen wahlberechtigte Schleswig-Holsteiner für das Anliegen stimmen müssten.

Unterstützung von Mitgliedern der Religionsgemeinschaften

Der Rückhalt vor allem unter den Mitgliedern der Religionsgemeinschaften ist hoch: "Wenn wir gefragt werden, an der Verfassung dieses Landes mitzuwirken, bedeutet das sehr viel", sagte der Vorsitzende des Landesverbandes der jüdischen Gemeinden, Walter Blender. Und Fatih Mutlu, Vorsitzender der Schura Schleswig-Holstein, erläuterte: "Es geht nicht um ein Bekenntnis zu einer Religion, sondern um ein Zeichen, dass die Politik sich vor höheren Werten verantworten muss."


Quelle:
KNA