NRW regelt "Übergangsjahr" zur Finanzierung der Flüchtlingskosten

Geändertes Flüchtlingsaufnahmegesetz

Das Land Nordrhein-Westfalen sichert den Kommunen in diesem Jahr mit insgesamt knapp 1,95 Milliarden Euro deutlich mehr Gelder für die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen zu. Neu ist eine Entlastung der Kommunen bei außergewöhnlichen Krankheitskosten von Asylbewerbern.

Flüchtlinge in einem Integrationskurs / © Fredrik von Erichsen (dpa)
Flüchtlinge in einem Integrationskurs / © Fredrik von Erichsen ( dpa )

Am Mittwoch verabschiedete der Düsseldorfer Landtag mit den Stimmen von SPD und Grünen in zweiter Lesung das Neunte Gesetz zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG). Grundlage für die Berechnung der Erhöhung der Landespauschale von ursprünglich vorgesehenen 1,372 Milliarden Euro auf nun insgesamt 1,947 Milliarden sind die zum Stichtag 1. Januar in Nordrhein-Westfalen prognostizierten 181.134 Flüchtlinge sowie 13.620 Geduldete.

Durch die Gesetzesänderung mit der erhöhten Landeszuweisung werde die sogenannte fiktive Kopf-Pauschale von bislang 7.578 Euro auf 10.000 Euro erhöht, erklärte die Landesregierung. Davon stammen nach Angaben der Landtagsabgeordneten Monika Düker (Grüne) 20 Prozent vom Bund, die "eins zu eins" an die Kommunen weitergeleitet würden.

Die Prognosewerte der Flüchtlingszahlen zum Stichtag 1. Januar sollen mit der tatsächlichen Zahl der Flüchtlinge verglichen werden. Eine Verrechnung der Kosten für die Kommunen durch eine tatsächlich um rund 20.000 Menschen höher liegende Flüchtlingszahl ist der Gesetzesänderung zufolge zum 1. März 2017 vorgesehen. Allerdings sollen die Kommunen nicht so lange auf die Auszahlung von Abweichungbeträgen warten müssen, sondern diese bereits zum Jahresende am 1. Dezember erhalten.

Das geänderte Flüchtlingsaufnahmegesetz, das erstmals auch die Belastung der Kommunen durch Menschen berücksichtigt, die etwa wegen Krankheit vorübergehend nicht abgeschoben werden können und aufenthaltsrechtlich "geduldet" werden, sieht auch eine Entlastung der Kommunen bei außergewöhnlichen Krankheitskosten von Asylbewerbern vor. Bislang konnten Kommunen einen Antrag auf finanzielle Entlastung stellen, wenn die Krankheitskosten eines Asylbewerbers 70.000 Euro im Jahr überstiegen. Diese Grenze wird nun auf 35.000 Euro gesenkt.

Kritik vom Städte- und Gemeindebund NRW

Die FlüAG-Novelle regelt die jährlich pauschalierte Kostenerstattung des Landes an die Kommunen im Jahr 2016 übergangsweise, wie Innenminister Ralf Jäger (SPD) im Plenum betonte. In Anlehnung an die vom Bund monatlich geleisteten Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz soll auch in NRW im kommenden Jahr von der jährlichen Pauschale auf eine monatliche Zahlung pro Flüchtling umgestellt werden. Einer sofortigen Umstellung, wie sie etwa der Städte- und Gemeindebund NRW am Mittwoch erneut forderte, erteilten Landesregierung und Landtag mit der Gesetzesänderung allerdings eine Absage. Die Umstellung erfordere einen Vorlauf, um eine neue Statistik einzuführen, die die notwendigen personen- und monatsscharfen Daten enthält, erläuterte Jäger.

Der Städte- und Gemeindebund NRW bekräftigte am Mittwoch seine Forderung nach zusätzlichen Mitteln der Flüchtlingsfinanzierung. Die Prognosen zu den Flüchtlingszahlen seien vom Zustrom der Menschen Ende vergangenen Jahres deutlich übertroffen worden. Den Kommunen sei es nicht zuzumuten, mit einer Kostenerstattung bis zum 1. Dezember zu warten. Zudem müsse denjenigen Kommunen mit zusätzlichen Mitteln geholfen werden, die ihre Zuweisungsquote von Flüchtlingen eigenständig ohne Landeseinrichtung auf ihrem Gebiet erfüllt haben.

Diese Kommunen müssen für die Unterbringungskosten aller Menschen aufkommen und seien dringend auf die sofortige Auszahlung der neuen Kopf-Pauschale in Höhe von 10.000 Euro angewiesen.


Flüchtlinge im Gang einer Unterkunft / © Harald Oppitz (KNA)
Flüchtlinge im Gang einer Unterkunft / © Harald Oppitz ( KNA )
Quelle:
epd