Verbände kritisieren geplantes Integrationsgesetz

Mangelhaft

Hilfsverbände kritisieren die bisher geplanten Eckpunkte für ein Integrationsgesetz. "Das geplante Gesetz allein reicht dafür nicht aus", erklärte Caritas-Präsident Peter Neher am Freitag in Berlin.

Ein Flüchtling beim Integrationskurs / © Julian Stratenschulte (dpa)
Ein Flüchtling beim Integrationskurs / © Julian Stratenschulte ( dpa )

Auch Verwaltungen und soziale Dienste müssten sich interkulturell öffnen. Ausländische Familien müssten gleichberechtigt gefördert werden. Da in Deutschland Bildung immer noch stärker als in vielen anderen Ländern von Herkunft oder Status abhänge, seien zudem Maßnahmen für mehr Bildungsgerechtigkeit erforderlich. Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisierte das geplante Gesetz als "Sanktionskatalog"

Zugleich setze die Politik mit dem geplanten Integrationsgesetz aber ein positives Zeichen, so Neher. "Integration ist dabei kein Selbstläufer." Neher begrüßte die geplanten Verbesserungen beim Thema Spracherwerb und beim Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylsuchende, Schutzberechtigte und Geduldete. Positiv sei auch, dass Asylsuchende und Ausländer, die diese Leistungen bisher erst nach Wartefristen erhalten, eine Berufsausbildungsbeihilfe möglich werden solle. Diese Öffnung müsse auch für den Bezug des Bafög gelten.

Menschen zweiter Klasse

Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Ulrich Schneider, bemängelte, das Gesetz sei vor allem von Restriktionen und neuen Sanktionen geprägt und berge die Gefahr, Misstrauen und Vorurteile gegenüber Flüchtlingen zu bedienen. Der Entwurf vermittele den Eindruck, als fehle es an Integrationsbereitschaft. Das Kernproblem sei jedoch, dass es an ausreichend Integrationsangeboten mangele. Vor allem die geplante Wohnsitzzuweisung sei ein Instrument der Kontrolle, mit dem Geflüchtete in Deutschland zu Menschen zweiter Klasse gemacht würden.

Am Freitag wird das Gesetz im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz beraten. Am Wochenende soll es dann auf einer Klausurtagung der Koalition beschlossen werden.


Quelle:
KNA