Diakonie kritisiert Verschärfungen im Asylrecht

"Segen und Fluch zugleich"

Die vom Bundestag beschlossenen Änderungen im Bleibe- und Ausweisungsrecht für Ausländer stoßen teils auf Kritik. Der Jesuiten-Flüchtlingsdienst befürchtet, dass mehr Flüchtlinge inhaftiert würden. Auch die Diakonie warnt.

Sommer in Asylbewerberunterkunft (dpa)
Sommer in Asylbewerberunterkunft / ( dpa )

Der Präsident der evangelischen Diakonie, Ulrich Lilie, bezeichnete das Gesetz am Freitag in Berlin als "Segen und Fluch zugleich". Einerseits könnten Menschen, die sich nach acht Jahren in Deutschland gut integriert haben, endlich eine Aufenthaltserlaubnis bekommen. Die Bundesregierung habe aber auch die Abschiebehaft für Asylsuchende wieder eingeführt.

Neuer Abschiebegewahrsam

Abschiebungshaft soll vor allem als Druckmittel dienen, damit Menschen, die nicht in Deutschland bleiben dürfen, freiwillig ausreisen. Unter anderem wird mit dem Gesetz ein neuer Abschiebegewahrsam eingeführt, der für eine Dauer von bis zu vier Tagen vom Richter angeordnet werden kann, wenn sich ein Ausländer "schuldhaft" der Ausweisung entzogen hat. Lilie erklärte, Abschiebehaft sei menschenrechtlich problematisch und außerdem wirkungslos und teuer. "Asylsuchende brauchen Schutz und gehören nicht in Haft", betonte der Diakonie-Präsident.

Bundesinnenminister: Regelung stärkt Schutzsuchende

Der Bundestag hatte am Donnerstag das Bleiberecht ausgeweitet und zugleich die Ausweisung Nicht-Aufenthaltsberechtigter erleichtert. Bundesinnenminister Thomas de Maiziere (CDU) betonte, mit der neuen Regelung werde stärker zwischen denjenigen unterschieden, die wirklich Schutz bräuchten, und denjenigen, für die das nicht gelte.

Opposition und Asylverbände übten vor allem scharfe Kritik an der Ausweitung der Inhaftierungsgründe für Asylsuchende. Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig.

Mit einer neuen stichtagsunabhängigen Bleiberechtsregelung will die Regierung das Problem der Langzeitgeduldeten lösen. So sollen Alleinstehende, die mehr als acht Jahre in Deutschland leben, ein Bleiberecht erhalten, sofern sie deutsch sprechen, nicht straffällig geworden sind und über Erwerbseinkommen verfügen. Familien müssen sechs Jahre warten, bei Jugendlichen, die in Deutschland die Schule besuchen, sind es vier Jahre.

Verbesserung für Opfer von Menschenhandel

Jugendliche und heranwachsende Geduldete, die eine qualifizierte Berufsausbildung aufnehmen wollen, sollen für die Dauer der Ausbildung Schutz vor Abschiebung erhalten. Zudem erhält das Resettlement-Programm zur dauerhaften Ansiedlung von Schutzsuchenden eine eigenständige Rechtsgrundlage und das Aufenthaltsrecht für die Opfer von Menschenhandel wird verbessert.

Ferner wird die Familienzusammenführung für subsidiär Geschützte erleichtert. Die Reform lockert die bisherige Forderung deutscher Sprachkenntnisse beim Ehegattennachzug.

Das Gesetz sieht zugleich neue Haftgründe vor. So sollen Asylsuchende etwa schon deswegen inhaftiert werden können, weil sie aus einem anderen EU-Staat eingereist sind, ohne dort den Abschluss ihres Asylverfahrens abgewartet zu haben.

Linke: Gesetz verstößt gegen humanitäre Flüchtlingspolitik

Die innenpolitische Sprecherin der Linken, Ulla Jelpke, bezeichnete die Reform als das "beschämendste Gesetz seit der Abschaffung des faktischen Asylrechts". Sie verstoße gegen die Grundsätze einer humanitären Flüchtlingspolitik. Zwar gebe es auch einige Verbesserungen etwa in der Bleiberechtsregelung. Wenn die Flüchtlingsverbände und Kirchen nicht so viel gekämpft hätten, seien nicht mal diese erreicht worden.

Der innenpolitische Sprecher der Grünen, Volker Beck, meinte, mit dem Gesetz bleibe "kein Stein auf dem anderen". Der Entwurf sei "haarsträubend", so Beck. Zwar gebe es einige Verbesserungen, diese wögen aber nicht die Nachteile auf. Menschen geschehe Unrecht, "das darf man nicht hinnehmen".

Pro Asyl kritisierte, dass mit den Regelungen die Abschiebehaft ausgeweitet werde. Flucht sei kein Verbrechen, so der Verband.


Quelle:
KNA , epd