Netzwerk Kirchenasyl kritisiert Entscheidungspraxis

Formale Kriterien statt humanitäre Gründe

Das Netzwerk "Asyl in der Kirche" in NRW hat die restriktive Anerkennung von Härtefällen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge scharf kritisiert. Auch in diesem Jahr wurden Kirchenasyle selten als Härtefall eingestuft.

Symbolbild Kirchenasyl / © Harald Oppitz (KNA)
Symbolbild Kirchenasyl / © Harald Oppitz ( KNA )

Um die Zahl der Kirchenasyle zu reduzieren, setze die Behörde auf formale Kriterien anstatt sich mit den humanitären Gründen eines Kirchenasyls ernsthaft auseinanderzusetzen, erklärte der der Vorsitzende des Netzwerks, Thomas Flörchinger, am Montag in Münster. So solle der Eindruck erweckt werden, dass in den meisten Fällen keine Härte vorliege. Kirchenasyl sei jedoch immer Menschenrechtsschutz, unterstrich Flörchinger.

Nach Angaben des Bundesamtes endeten auch in diesem Jahr Kirchenasyle selten mit der Anerkennung eines Härtefalls. So wurde in rund drei Prozent der von Januar bis Ende Juli entschiedenen Fälle eine "außergewöhnliche Härte" festgestellt, wie das Bamf Ende August auf Nachfrage des Evangelischer Pressedienst (epd) erklärte. Diese Verfahren endeten demnach mit dem sogenannten Selbsteintrittsrecht. Das bedeutet, dass die Betroffenen in Deutschland bleiben können. Inhaltlich entschieden wurde den Angaben zufolge bis Ende Juli über 108 Kirchenasyle.

Behörden setzen Kirchenasyl unter Druck

Das Schicksal jedes einzelnen Menschen, der in einem Kirchenasyl Zuflucht finde, werde von der Schutz gewährenden Kirchengemeinde sowie von kirchlichen Stellen oder dem Netzwerk sorgfältig geprüft, erklärte Flörchinger. Es sage viel über Behörden und ihre Absichten aus, wenn sie das Kirchenasyl mit immer neuen Maßnahmen unter Druck setzten.

In Nordrhein-Westfalen hätte trotz erschwerter Bedingungen in den letzten zwölf Monaten ein Großteil der Kirchenasyle erfolgreich durch den Ablauf der Überstellungsfrist geendet, erklärte das Netzwerk weiter.

Kirchenasyl in Zahlen

Mehrere Versuche des Bamf, die Frist im Kirchenasyl von sechs auf 18 Monate zu verlängern, seien von den Verwaltungsgerichten in NRW in den meisten Fällen zum Vorteil der Betroffenen entschieden worden.

Derzeit seien in NRW 86 Menschen in 58 Kirchenasylen, davon seien 55 Dublin-Fälle. Von den 75 Kirchenasylen, die in den letzten 12 Monaten beendet wurden, hätten 72 Erfolg gehabt.

 

Quelle:
epd