Politik änderte vor einem Jahr den Umgang mit Kirchenasyl

"Kein Wille zur Anerkennung von Härtefällen erkennbar"

Der frühere Innenminister de Maiziere mahnte Änderungen an: Er lehne das Kirchenasyl "prinzipiell und fundamental ab", sagte er. Im vergangenen Jahr wurden die Regelungen verschärft. Hilfsverbände schlagen Alarm.

Autor/in:
Von Birgit Wilke
Symbolbild Kirchenasyl / © Markus Linn (KNA)
Symbolbild Kirchenasyl / © Markus Linn ( KNA )

Der Appell klingt verzweifelt: Selbst hoch suizidale Menschen oder Opfer von Menschenhandel würden nicht mehr als besondere Härtefälle anerkannt, so schrieb die ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft "Asyl in der Kirche" (BAG) unlängst in einem offenen Brief an die Innenminister. Aus dem Bamf, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, gebe es so gut wie keine positiven Voten mehr.

"Asyl in der Kirche" begleitet bundesweit Kirchengemeinden oder Ordensgemeinschaften, die von der Abschiebung bedrohte Flüchtlinge aufnehmen, und führt Statistiken. Dass derzeit fast keine Härtefälle mehr anerkannt werden, führt der Verband auf die neuen Regelungen zurück, die vor einem Jahr - zum 1. August 2018 - in Kraft traten.

Verschärfte Regeln

Seitdem werden die im Kirchenasyl lebenden Menschen bei nicht eingehaltenen Verfahrensabsprachen seitens der Gemeinden oder Ordensgemeinschaften als "flüchtig" behandelt. Damit verlängern sich auch die Fristen, nach deren Ablauf die Betroffenen Anspruch auf ein Asylverfahren in Deutschland haben. Waren es vorher sechs Monate, sind es nun 18 Monate. Die Kirchengemeinden müssen sich in solchen Fällen drei Mal so lange um die Flüchtlinge kümmern.

Den Verschärfungen vorausgegangenen war ein jahrelanger Streit zwischen Kirchen und dem Bamf. Ging es beim Kirchenasyl ursprünglich vor allem darum, Abschiebungen in das Herkunftsland zu verhindern, betreffen seit einigen Jahren 90 Prozent der Kirchenasyle sogenannte Dublin-Fälle. Das bedeutet, dass der EU-Staat für das Asylverfahren zuständig ist, den die Flüchtlinge zuerst betreten haben.

Diskussion um "Dublin-Fälle"

Die Kirchengemeinden begründen die Aufnahme solcher "Dublin-Fälle" damit, dass sie Betroffene etwa vor der Gewalt von Sicherheitskräften in Bulgarien, drohender Obdachlosigkeit in Italien oder eben vor der Gefahr der Abschiebung in unsichere Herkunftsländer schützen wollen.

Bereits 2014 kritisierte der damalige Bamf-Präsident Manfred Schmidt, die Kirchengemeinden "umgingen" das Gesetz und setzten auf Zeit. Es gehe nicht um den Einzelfall, sondern um eine generelle Infragestellung der Dublin-Verordnung.

Weniger anerkannte Härtefälle

2015 einigten sich Bamf und Kirchen - nachdem auch der damalige Innenminister Thomas de Maiziere (CDU), selbst engagierter Protestant, Kritik geäußert hatte - auf neue Regelungen. Schon bald flackerte der Streit wieder auf: Im Bamf war eine andere Abteilung zuständig, in der immer weniger Härtefälle anerkannt wurden, so die Kirchengemeinden.

Auf der anderen Seite bezeichneten viele Innenpolitiker die Härtefallprüfung als sinnlos, weil nach Ablauf der Frist doch wieder Deutschland für das Asylverfahren zuständig sei. Vorgeworfen wurde den Kirchengemeinden auch, dass sie in vielen Fällen nicht das erforderliche Begründungsdossier einreichten. Im Juni 2018 einigten sich die Innenminister schließlich auf die Verschärfungen, die dann zum 1. August in Kraft traten.

"Kein politischer Wille erkennbar"

Es sei von staatlicher Seite "kein politischer Wille erkennbar", sich der Härtefälle anzunehmen, so sieht es die BAG-Vorsitzende Dietlind Jochims, Flüchtlingsbeauftragte der Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland. Die Pastorin hält die Verschärfungen für rechtlich bedenklich.

Anders sieht das selbstredend das Bundesinnenministerium: Dem ursprünglichen Ziel - Vermeidung von besonderen humanitären Härten - werde das neue Verfahren auch weiterhin gerecht, heißt es auf Anfrage aus dem Ministerium.

Nach dessen Angaben sind im ersten Halbjahr in 346 Fällen Kirchenasylmeldungen für 530 Personen im Dublin-Verfahren eingegangen. In nur drei der bearbeiteten Fälle, in denen ein zur Begründung eines individuellen Härtefalls eingereichtes Dossier abschließend geprüft wurde, sei eine besondere, außergewöhnliche Härte festgestellt worden.

"Kirche.Macht.Asyl."

Für den Rückgang der Härtefälle hat das Ministerium eine eigene Begründung: Tatsächliche Härtefälle würden bereits in der Regel im Rahmen des Dublin-Verfahrens identifiziert. Allerdings, so berichtet Jochims, gehe der überwiegende Teil der anschließend angestrengten Gerichtsverfahren zugunsten der Flüchtlinge aus. Bei ihrem nächsten Jahrestreffen im September will "Asyl in der Kirche" Bilanz ziehen. Provokativer Titel: Kirche.Macht.Asyl.

 

Gemeinden halten sich oft nicht an Regeln beim Kirchenasyl / © Armin Weigel (dpa)
Gemeinden halten sich oft nicht an Regeln beim Kirchenasyl / © Armin Weigel ( dpa )
Quelle:
KNA
Mehr zum Thema