Gericht urteilt zu Flüchtlingsbürgen

Keine Zahlungsverpflichtung

Flüchtlingsbürgen in Niedersachsen müssen nach Anerkennung der Asylanträge nicht weiter für den Unterhalt ihrer Schützlinge bezahlen. Das entschied das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg in mehreren Berufungsverfahren.

Im Gespräch mit Flüchtlingen / © Thilo Schmülgen (dpa)
Im Gespräch mit Flüchtlingen / © Thilo Schmülgen ( dpa )

Der 13. Senat stellte klar, dass die Geltungsdauer von Verpflichtungserklärungen, die anlässlich der Aufnahme syrischer Flüchtlinge abgegeben wurden, mit Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ende.

Der Vorsitzende Richter verwies darauf, dass das niedersächsische Innenministerium bis zu einer anderslautenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Januar 2017 dieselbe Auffassung vertreten habe. Eine Revision gegen das Urteil ließ er nicht zu.

Forderungen der Agentur für Arbeit

In den vergangenen Monaten gab es bundesweit eine Debatte um Forderungen der Agentur für Arbeit an Flüchtlingsbürgen, die eine Verpflichtungserklärung unterschrieben hatten. Es wurden 2.500 Erstattungsbescheide registriert. Die darin festgesetzten Erstattungsforderungen belaufen sich laut Innenministerium auf insgesamt rund 21 Millionen Euro.

Für viele Flüchtlingsbürgen, die teils Forderungen in Höhe von bis zu 65.000 Euro erhielten, war nicht klar, dass die Verpflichtungen auch nach dem Erhalt eines Schutzstatus des betreuten Flüchtlings weiterlaufen. Ende Januar hatten sich der Bund und die Länder darauf geeinigt, die Kosten jeweils zur Hälfte zu übernehmen.


Quelle:
KNA