Abstimmung über sichere Herkunftsländer

Nordafrikaner und Georgier sollen schneller abgeschoben werden

Am Freitag hat der Bundestag beschlossen, Tunesien, Algerien und Marokko sowie Georgien als "sichere Herkunftsstaaten" einzustufen. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zu dem Thema.

Autor/in:
Rainer Nolte und Birgit Wilke
Bundestag / © Michael Kappeler (dpa)
Bundestag / © Michael Kappeler ( dpa )

Was sind sichere Herkunftsstaaten?

Der Begriff sichere Herkunftsstaaten ist seit 1993 Teil des deutschen Asylrechts. Bei den im Paragraf 29 des Asylverfahrensgesetzes aufgelisteten Ländern nimmt der Gesetzgeber an, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Asylanträge von Menschen aus diesen Staaten werden in der Regel abgelehnt, solange die Betroffenen nicht glaubhaft nachweisen können, dass sie doch verfolgt werden. Die Einstufung ermöglicht den Behörden damit schnellere Verfahren und einfachere Regeln für eine zentrale Unterbringung. Auch wenn Antragstellende aus einem sicheren Herkunftsland stammen, unterscheidet sich jedoch laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) die persönliche Anhörung nicht von denen anderer Herkunft.

Welche Länder gelten als sichere Herkunftsstaaten?

Die Liste der sicheren Herkunftsstaaten verändert sich immer wieder. Zusätzlich aufgenommen wurden in der Vergangenheit alle Staaten der EU, die sechs Westbalkanstaaten Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Serbien, Montenegro, Albanien und der Kosovo sowie Ghana und Senegal.

Der Bundestag stimmte am Freitag darüber ab, dass künftig auch die drei Maghreb-Staaten Tunesien, Algerien, Marokko sowie Georgien in die Liste aufgenommen werden. Die Anerkennungsquote von Menschen, die aus den Staaten kommen, war 2017 extrem niedrig: Marokko 4,1 Prozent, Algerien 2 Prozent, Tunesien 2,7 Prozent und Georgien 0,6 Prozent. Auch wenn vereinzelt gefordert, steht derzeit nicht zur Debatte, ob Afghanistan oder Pakistan auf die Liste aufgenommen werden sollen.

Was sagen Kritiker?

Im Bundestag und in den Ländern kritisieren Linke und Grüne das von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) vorangetriebene Vorhaben, Einwände kommen aber auch aus Teilen der SPD. Union, AfD, FDP und die Mehrheit der Sozialdemokraten sind aber für das Gesetz.

Erhebliche Einwände haben aber auch Menschenrechtsorganisationen und Flüchtlingsverbände wie Pro Asyl. Es gebe in den nordafrikanischen Ländern "erhebliche Menschenrechtsverletzungen", darunter Folter, Verfolgung von Homosexuellen und unzureichenden Schutz von Frauen und Mädchen vor sexueller Gewalt.

Alleiniges Ziel der Bundesregierung sei es, die Zahl der Flüchtlinge zu vermindern. Die beiden kirchlichen Wohlfahrtsverbände Diakonie und Caritas haben ebenfalls grundsätzliche Kritik am Konzept der sicheren Herkunftsstaaten geübt. Kirchliche Verbände, Menschenrechtsorganisationen und Wohlfahrtsverbände hatten im vergangenen Jahr mit einem offenen Brief gegen die Ausweitung der Regelung protestiert.

Wie geht es weiter?

Der Bundesrat muss das Gesetz billigen. Dazu müssten auch zwei Bundesländer zustimmen, in denen Grüne mitregieren. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode hatte Ländervertretung ein entsprechendes Gesetz nicht passieren lassen.


Quelle:
KNA