Letzte Hoffnung Kirchenasyl

Wenn Bürger für Flüchtslingsverbleib kämpfen

Wie weit darf das Kirchenasyl gehen? Jüngst sorgte ein Fall in einer evangelischen Kirche in Solingen für Aufsehen. Zum angekündigten Besuch der Ausländerbehörde versammelten sich 200 Menschen – und verwehrten den Beamten den Zutritt.

Autor/in:
Ingo Lehnick
Symbolfoto Kirchenasyl / © Harald Oppitz (KNA)
Symbolfoto Kirchenasyl / © Harald Oppitz ( KNA )

Der evangelische Migrationsexperte Manfred Rekowski hat das Kirchenasyl als Instrument zur Überprüfung von Abschiebe-Entscheidungen verteidigt. "Es bedeutet ja keinen Rechtsbruch, sondern ermöglicht in bestimmten Fällen, einen Aufschub zu erhalten, um Fälle noch einmal zu prüfen", sagte der Vorsitzende der Kammer für Migration und Integration der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Bad Neuenahr.

"Dass der Staat dies duldet und auch Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) Kirchenasyl grundsätzlich für sinnvoll hält, spricht für die Souveränität des Rechtsstaats."

Unterstützung für Solinger Kirchengemeinde

Rekowski stellte sich ausdrücklich hinter das Vorgehen einer Solinger Kirchengemeinde, die einem zum Christentum konvertierten Iraner seit März Kirchenasyl gewährt und am Montag der Ausländerbehörde den Zutritt verwehrte, die den Mann abschieben wollte.

"Nach Auskunft des Gemeindepfarrers haben 200 Menschen eine Andacht gefeiert und die Mitarbeiter des Ausländeramts mit Kerzen in der Hand empfangen", sagte der Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland, zu der die Gemeinde gehört. "Ich sehe nichts, was daran zu beanstanden wäre, im Gegenteil: Die Gemeinde bleibt sich an dieser Stelle treu."

Zwar dürften staatliche Behörden, die den Aufenthaltsort eines ausreisepflichtigen Geflüchteten kennen, staatliches Recht jederzeit anwenden, sagte Rekowski. "In Nordrhein-Westfalen sind aber Räumungen seit einem Fall in Münster im Jahr 2016 unterblieben", betonte er. Der im Solinger Fall zuständige Kreis Wesel hat allerdings angekündigt, einen zweiten Abschiebeversuch zu unternehmen, dann möglicherweise mit einem Durchsuchungsbeschluss.

Kritik an EU-Flüchtlingspolitik

Scharfe Kritik äußerte Rekowski am Umgang mit Flüchtlingen in der EU. "Im Mittelmeer fahren seit Wochen Schiffe mit Menschen an Bord, die aus Seenot gerettet wurden, und kein Land will sie aufnehmen, solange es keine gemeinsame europäische Flüchtlingspolitik gibt", sagte er. "Das ist ein Armutszeugnis." Die EU habe auch für einen humanitären Umgang mit Geflüchteten den Friedensnobelpreis bekommen. Aktuell sei diese Haltung aber kaum erkennbar.

Der EKD-Experte forderte eine Vereinbarung, die eine faire Lastenverteilung zwischen den EU-Mitgliedsstaaten vorsieht. Das bisherige System, bei dem die Länder mit EU-Außengrenzen unverhältnismäßig stark belastet würden, sei praktisch kollabiert.

Nun seien alle EU-Staaten gefragt, eine andere Regelung zu finden. "Allerdings herrscht seit Jahren Stillstand", kritisierte Rekowski. "Ich sehe derzeit leider keinen politischen Willen, zu einer Lösung zu kommen."

Iraner im Kirchenasyl muss mit Abschiebung rechnen

Der Iraner, der sich seit rund zehn Monaten im Kirchenasyl der evangelischen Luther-Gemeinde in Solingen befindet, muss unterdessen mit seiner baldigen Abschiebung nach Frankreich rechnen. Die Gemeinde werde den Mitarbeitern der Ausländerbehörde den Zugang nicht verwehren, wenn sie mit einem Durchsuchungsbeschluss kommen, betonte ein Sprecher der Gemeinde am Mittwoch auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd).

"Es wird keine Aktion des Ungehorsams geben, wenn staatliche Behörden mit einem Durchsuchungsbeschluss vor unserer Tür stehen. Das Kirchenasyl ist kein rechtsfreier Raum."

Der zuständige Kreis Wesel hatte bereits angekündigt, dass die Ausländerbehörde nach Vorliegen eines konkreten Flugtermins einen Durchsuchungsbeschluss der Gemeinderäumlichkeiten beantragen wird.

Für die Anordnung einer Durchsuchung sei es erforderlich, dass die sogenannte Vollstreckungsmaßnahme bereits einmal gescheitert sei, hieß es. Im konkreten Fall waren Mitarbeiter der Ausländerbehörde bereits am vergangenen Montagmorgen zum Gemeindezentrum gekommen und dann nach einem Gespräch mit dem 28-Jährigen durch ein Fenster ergebnislos wieder gegangen.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hatte den Asylantrag des Iraners als religiös Verfolgter bereits als unzulässig abgelehnt und seine Abschiebung nach Frankreich angeordnet.

Abschiebungsanordnung des Bundesamtes vollziehbar

Frankreich ist im Rahmen des sogenannten Dublin-Verfahrens für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig. Gegen den ablehnenden Bescheid des Bamf erhob der Iraner Klage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf und wartet seit mehr als einem Jahr auf einen mündlichen Verhandlungstermin. Sein begleitender Antrag darauf, dass er bis zu einem gerichtlichen Urteil Schutz vor einer Abschiebung genießt, wurde bereits abgelehnt. Somit ist die Abschiebungsanordnung des Bundesamtes vollziehbar, wie der Kreis Wesel erläuterte.

Der Iraner konvertierte nach Angaben der Solinger Kirchengemeinde im Iran zum Christentum. Über Frankreich erreichte er im November 2016 Deutschland. Die Rückführung nach Frankreich fürchte der junge Mann, denn für Konvertiten biete das Land keinen besonders sicheren Boden, teilte der Kirchenkreis Solingen dazu mit. Flüchtlinge würden in Sammellager zusammengefasst, und es gebe keine Garantie, dass der Mann nicht zügig in den Iran abgeschoben werde, sagte Pfarrer Christian Menge dem epd. "Das bedeutet mindestens Gefängnis, wenn nicht sogar Todesstrafe."

 

Manfred Rekowski / © Harald Oppitz (KNA)
Manfred Rekowski / © Harald Oppitz ( KNA )
Quelle:
epd