Kritik an verschärften Bedingungen für Kirchenasyl

Schutz im Gotteshaus?

Fachtag zum Kirchenasyl in der Evangelischen Akademie in Schwerte: Die Teilnehmer kritisieren die Verschärfung der Bedingungen für Kirchenasyl. Sie machten es schwieriger, bedürftige Geflüchtete zu betreuen und zu versorgen.

T-Shirt mit der Aufschrift "Kirchenasyl" / © Harald Oppitz (KNA)
T-Shirt mit der Aufschrift "Kirchenasyl" / © Harald Oppitz ( KNA )

Benedikt Kern vom Ökumenischen Netzwerk NRW kritisierte am Samstag die seit 1. August geltende Fristverlängerung für Abschiebungen in das Ersteinreiseland von sechs auf achtzehn Monate. Für die aufnehmenden Kirchengemeinden wird es damit aufwendiger, für die Betreuung und Versorgung der Flüchtlinge zu sorgen.

Einschüchterungen von Pfarrern

Mitglieder der Gemeinden klagten zudem über einen zunehmenden Druck durch die Behörden, wie Kern und Dietlind Jochims, Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl und Flüchtlingsbeauftragte der "Nordkirche" erläuterten.

In einigen Bundesländern wie derzeit in Rheinland-Pfalz gebe es Versuche, Pfarrer wegen angeblicher Beihilfe zur Flucht anzuzeigen und damit einzuschüchtern. Ähnliches berichtete Jochims aus dem Bereich der Nordkirche, wo die vier eingeleiteten Verfahren allerdings eingestellt worden seien.

Kern betonte, dass das Kirchenasyl für die Behörden keinen unbekannten Aufenthaltsort darstelle. Einige Verwaltungsgerichte hätten diese Rechtsauffassung bereits bestätigt.

Kirchenasyl könne nur "ultima ratio" sein

Helge Hohmann, Beauftragter für Zuwanderung der Evangelischen Kirche von Westfalen, wies darauf hin, dass die Gewährung von Kirchenasyl immer nur die "ultima ratio" sein könne, wenn das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die Freiheit des Asylsuchenden akut bedroht sei. Das Kirchenasyl begründe kein Widerstandrecht gegen den Staat, betonte er. Vielmehr solle es für eine neue Gesprächssituation zwischen Staat und Flüchtling sorgen.

Pfarrerin Gisela-Ingrid Weissinger aus dem Siegerland appellierte in einem Brief an den Ratsvorsitzenden der Evangelische Kirche in Deutschland, Heinrich Bedford-Strohm, einen Fonds einzurichten, aus dem Gemeinden, die Kirchenasyl gewährten, unterstützt werden können.

Hohmann bezifferte die Zahl der aktuellen Fälle von Kirchenasyl im Bereich der westfälischen Landeskirche aktuell auf 16. Im Laufe dieses Jahres seien 44 seien abgeschlossen worden. Bis Ende dieses Jahres rechne er mit einer Zahl von insgesamt 80 Kirchenasylfällen.

Mehr als 200 Menschen finden derzeit Schutz

In ganz Nordrhein-Westfalen sind die Zahlen deutlich höher. Landesweit gewähren nach Auskunft vom Ökumenischen Netzwerk NRW Asyl in der Kirche derzeit 169 Kirchengemeinden 238 Menschen Aufenthalt in ihren Räumlichkeiten. Bei der überwiegenden Mehrheit der Fälle gehe es um Klärungen im Rahmen der sogenannten Dublin III-Verordnung, in der geregelt wird, welches Land für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist.

Weil die Betroffenen oft nicht in die Länder zurückkehren wollten, in denen sie zum ersten Mal der Boden der EU betreten haben, wie es die sogenannte Dublin-Verordnung verlangt, suchten viele Schutz bei Kirchengemeinden bis zu einer abschließenden Klärung oder neuen Verfahrensaufnahme, hieß es.


Quelle:
epd