Gesprächsbedarf bei Kirchenasyl

Mahnung zu Kooperation

Vertreter aus Kirchen und Politik wollen über den Umgang mit dem Kirchenasyl beraten. In den kommenden Wochen werde es "auf verschiedenen Ebenen" Gespräche geben, berichtet die Funke Mediengruppe. 

Symbolbild Kirchenasyl / © Axel Heimken (dpa)
Symbolbild Kirchenasyl / © Axel Heimken ( dpa )

Politiker, Kirchenvertreter und Mitglieder des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) wollen ab nächster Woche über den Umgang mit dem Kirchenasyl beraten. Wie die Funke Mediengruppe unter Berufung auf ein Schreiben des evangelischen Bischofs Heinrich Bedford-Strohm an die Dekane der bayerischen Landeskirche berichtet, seien verschiedene Gespräche angesetzt.

Ziel sei, "das bisher vorgelegte Regelwerk weiter zu entwickeln und so mehr schutzbedürftigen Asylbewerbern dauerhaft Hilfe zuteilwerden zu lassen". Zugleich beklagte der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), dass viele beim Kirchenasyl engagierte Christen den Eindruck hätten, "dass ihr Hilfehandeln immer stärker auf einen Verwaltungsakt reduziert wird". Ein Kirchenasyl sei aber "zunächst eine christliche Tat der Nächstenliebe", so der Landesbischof.

Ziviler Ungehorsam?

"Solange Menschen in Not und Bedrängnis sind, wird es das Instrumentarium Kirchenasyl als ultima ratio geben müssen." Ähnlich hatten dies auch die katholischen Bischöfe in einer im August 2015 veröffentlichten Handreichung formuliert. Es handle sich um eine "Form des gewaltlosen zivilen Ungehorsams", heißt es in dem Papier.

Aus demselben Jahr datiert eine Vereinbarung zwischen den Kirchen und dem Bamf, wonach die Gemeinden den Behörden ein Fall-Dossier übermitteln, auf dessen Grundlage über das weitere Vorgehen entschieden wird.

Wie ist die Rechtslage?

Wer Kirchenasyl gewährt, verstößt nach einhelliger Rechtsauffassung gegen geltendes Recht. Die Mehrzahl der Schutzsuchenden sind zudem sogenannte Dublin-Fälle, die eigentlich in das EU-Ersteinreiseland zurückgeschickt werden müssten, um dort Asyl zu beantragen. Läuft jedoch die Überstellungsfrist von sechs Monaten ab, ist Deutschland für den Asylantrag zuständig.

Seit dem 1. August 2018 gilt ein Erlass von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und seinen Kollegen in den Ländern, wonach bei Kirchenasylfällen in nicht vereinbarungsgemäß kooperierenden Gemeinden die Frist für diesen Selbsteintritt Deutschlands von sechs auf 18 Monate erhöht wird, die Gemeinden die Schutzsuchenden also bis zu eineinhalb Jahre lang unterstützen müssen.

Aus formalen Gründen abgelehnt

Bedford-Strohm warnte unterdessen vor Schuldzuweisungen. Vielfach habe das Bamf die Dossiers aus formalen Gründen abgelehnt. "Eine Prüfung der humanitären Notlage wurde oft nur bedingt vorgenommen."

Das stoße bei den Gemeinden oft auf "Unverständnis und Kopfschütteln".

Gemeinden brauchen beim Kirchenasyl mehr Zeit

Auch die Bischöfin der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM), Ilse Junkermann, hat die Gemeinden gegen Vorwürfe verteidigt, sich beim Kirchenasyl nicht an Absprachen mit dem Staat zu halten. Zwar stimme es, dass nur etwa die Hälfte der betroffenen Gemeinden sogenannte Härtefall-Dossiers für Flüchtlinge erstellt hätten, die Schutz in den Kirchen suchten, sagte sie "MDR Aktuell" am Mittwoch in Halle. Allerdings seien diese Dossiers auch alles andere als leicht anzufertigen und die jetzt geforderte Frist von vier Wochen sei dafür viel zu kurz.

"Für die Kirchengemeinden ist es sehr, sehr schwierig, in so kurzer Zeit ein Dossier zu erstellen", sagte sie. Als Laien seien sie auf externen juristischen und medizinischen Sachverstand angewiesen, den sie nicht immer so schnell bekommen könnten. Jeder wisse doch, wie lange man oft auf einen Termin bei einem Facharzt warten müsse, so die Bischöfin. Auf einen Vorschlag für eine zeitliche Vorgabe wollte sie sich nicht festlegen. 

Gemeinden müssen sich an Verabredungen halten

Zuletzt hatte der Leiter des Kommissariats der katholischen deutschen Bischöfe in Berlin, Karl Jüsten, Defizite bei der Übermittlung von Fall-Dossiers eingeräumt. Laut "Welt" (Dienstag) sollen sich nur rund die Hälfte der Gemeinden an die entsprechende Übereinkunft mit dem Bamf halten. Jüsten mahnte, die Verantwortlichen seien "gut beraten, in jedem Kirchenasylfall einen Ansprechpartner zu nennen und ein Dossier einzureichen". Dies liege "nicht zuletzt auch im Interesse der schutzsuchenden Person selbst".

Davon zeigte sich gegenüber der Funke Mediengruppe auch der Beauftragte der Unions-Bundestagsfraktion für Kirchen und Religionsgemeinschaften, Hermann Gröhe (CDU), überzeugt. Das Kirchenasyl könne nur dann einen Beitrag zur Vermeidung von Härtefällen leisten, "wenn die Verabredungen mit staatlichen Stellen immer beachtet werden".

Die Zahl der laufenden Fälle von Kirchenasyl erreichte im August laut Angaben der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche mit 552 einen neuen Höchststand.


Quelle:
KNA , epd
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