Evangelische Kirche verzeichnet immer mehr Flüchtlingstaufen

"Glaubensprüfungen sind zu unterlassen"

Die Evangelische Kirche von Westfalen (EKvW) verzeichnet in ihren Gemeinden immer mehr Taufen von Geflüchteten.

Taufe eines syrischen Flüchtlings in evangelischer Kirche / © Harald Oppitz (KNA)
Taufe eines syrischen Flüchtlings in evangelischer Kirche / © Harald Oppitz ( KNA )

2016 waren es mindestens 835, während sich zwischen 2013 und 2015 insgesamt nur rund 200 Flüchtlinge taufen ließen, wie aus einer am Freitag in Bielefeld veröffentlichten Erhebung des Beauftragten für Zuwanderungsarbeit der EKvW, Pfarrer Helge Hohmann, hervorgeht.

Hohmann zeigte sich besorgt darüber, dass es eine steigende Zahl von abgelehnten Asylanträgen von Getauften mit sehr oft "äußerst problematischen Begründungen" durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gebe.

"Taktisch bedingte Konversion"

Laut der Erhebung kamen 506 der im vergangenen Jahr Getauften aus dem Iran, 137 aus Afghanistan, 49 aus Pakistan, die übrigen aus anderen Ländern oder machten keine Angabe. 68 Personen wurden demnach als Asylbewerber anerkannt, 337 befinden sich noch im Asylverfahren, bei 13 wurde der Antrag abgelehnt. 85 Täuflinge waren unter 21 Jahren, 511 darüber, die restlichen blieben ohne Angabe.

Hohmann räumte ein, dass BAMF und die Gerichte durch Prüfung soweit wie möglich ausschließen müssten, dass eine "taktisch bedingte Konversion" mit dem Ziel einer Asylanerkennung vorliege. Doch zeige mancher Ablehnungsbescheid, "dass der Charakter der Taufe als Sakrament verkannt wird, ebenso die Tatsache, dass der taufende Pfarrer selbstverständlich sorgfältig geprüft hat, wie ernst es der betreffenden Person damit ist", so der Theologe. Der Glaube dürfe nicht auf die Aneignung von Wissen reduziert werden. "Glaubensprüfungen sind zu unterlassen", forderte der Pfarrer.

Schäden begrenzen

Vielmehr sei es sinnvoll, wenn die betroffenen Flüchtlinge in ihren Asylverfahren darlegten, wie sie im Alltag ihren Glauben praktizieren und in der Lage seien, dazu Fragen zu beantworten.

Der westfälische Landeskirchenrat Thomas Heinrich appellierte an das Bundesamt, die Entscheidungen der Pfarrerinnen und Pfarrer ernst zu nehmen und sie "einfach von Amts wegen" zu übernehmen. Schließlich überprüfe auch niemand die Ernsthaftigkeit einer kirchlichen Trauung oder der Konfirmation, so der Jurist. "Um die drohenden Schäden zu begrenzen, empfehlen wir, dass der taufende Pfarrer möglichst immer mit zur Anhörung beim BAMF geht, damit der dortige Sachbearbeiter gar nicht erst beabsichtigen kann, sich zu irren", so Heinrich.


Quelle:
epd