Kirchen und Bundesamt wollen weiter zusammenarbeiten

Positive Bilanz zu Kirchenasyl

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und die christlichen Kirchen haben ihren Streit um das Kirchenasyl weitgehend beigelegt. Ein neues Verfahren laufe seit neun Monaten gut und solle jetzt weitergeführt werden, heißt es.

Kirchenasyl bewahrt vor Abschiebung (dpa)
Kirchenasyl bewahrt vor Abschiebung / ( dpa )

Anfang des Jahres hatten sich Kirchen und Politik darauf verständigt, dass Einzelfälle erneut vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geprüft werden können, bevor die Betroffenen in das Kirchenasyl aufgenommen werden. Vor allem Bundesinnenminister Thomas de Maizière hatte gefordert, dass die Kirchen das Instrument maßvoll und nur in Ausnahmefällen einsetzen.

Wie die Deutsche Bischofskonferenz, die Evangelische Kirche und das Bundesamt mitteilten, reichten die Kirchen im Rahmen einer neunmonatigen Testphase 300 Einzelfälle ein. Demnach ging es fast ausschließlich um Überstellungen in andere EU-Länder nach der Dublin-Verordnung. In 142 Fällen hat das Bundesamt den Angaben zufolge das Asylverfahren übernommen. Damit wurde zumindest die Abschiebung in einen anderen EU-Staat verhindert. In 60 Fällen konnte für die Flüchtlinge eine positive Lösung gefunden werden, bevor ein mögliches Kirchenasyl gestartet wurde. Die restlichen knapp 100 Fälle würden noch geprüft.

Kirchenasyl für Härtefälle

Derzeit sind etwa 450 Flüchtlinge in Deutschland im Kirchenasyl. Für sie ist es meist die letzte Möglichkeit, die sie vor der Abschiebung bewahrt. Gemeinden oder Klöster gewähren ihnen Unterschlupf, bis die Frist zur Abschiebung verstrichen ist. Laut katholischer und evangelischer Kirche geht es hierbei um Härtefälle - also um Menschen, die bei einer Abschiebung mit Folter, Tod oder sonstiger Bedrohung rechnen müssen.

Über das Kirchenasyl hatte es zu Beginn des Jahres heftigen Streit gegeben, nachdem Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) den Religionsgemeinschaften vorgeworfen hatte, sie würden sich mit ihrer Praxis über geltendes Recht stellen. Im Zentrum standen dabei die Dublin-Fälle, bei denen nach einer Frist von einem halben Jahr eine Abschiebung in den anderen EU-Staat nicht mehr möglich ist. Durch das Kirchenasyl wurde diese Frist oftmals überschritten. Damals stand im Raum, die Frist auf 18 Monate zu verlängern.

 


Quelle:
KNA , epd